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Mietvertrag bei Todesfall: Rechte und Pflichten der Erben

Mit dem Tod eines Menschen geht nicht nur der Besitz des Verstorbenen auf Hinterbliebene über. Auch Ansprüche aus Schuldverhältnissen, wie etwa Verträgen, werden weitergeleitet. Auch die Verpflichtung aus einem Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Todesfall des Mieters. Vielmehr gehen das Nutzungsrecht am Mietobjekt und damit auch die Mietschuld auf die Erben oder Mitmieter über. Dabei können die Erben und Mitmieter in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge entscheiden, ob sie das Mietobjekt weiterhin nutzen möchten. Sollten sie sich dagegen entscheiden, können sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Schutzfunktion des Mietrechts im Todesfall

Dass die Wohnung oder das Geschäft auf die Erben und Mitmieter fällt, ist auf einer Sicherungsfunktion begründet. Das Rechtssystem hat diesen Schutz eingebaut, damit niemand sofort aus der Wohnung ausziehen muss, wenn der Hauptmieter stirbt. Zudem dient die Sicherung als Schutz für den Vermieter, der auf die Miete des Verstorbenen angewiesen sein kann. Sollte der Erbe bzw. Mitbewohner kein Interesse am Mietobjekt des Verstorbenen haben, so kann er von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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Sonderkündigungsrecht der Erben

Wenn Mitmieter des Verstorbenen vorhanden sind, können diese die Wohnung übernehmen. Allerdings sieht das Mietrecht im Todesfall vor, dass die übrigen Mieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod eines Mieters außerordentlich kündigen können, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. War der Verstorbene Alleinmieter, so haben die Erben ein Anrecht auf den Eintritt ins Mietverhältnis. An erster Stelle stehen die Ehepartner des Verstorbenen. Sollten diese ablehnen, können die Kinder aus der Ehe oder dem eheähnlichen Verhältnis in den Mietvertrag eintreten. Sollten auch diese ablehnen, dürfen weitere Verwandte und danach weitere Personen, die einen Haushalt mit dem Verstorbenen geführt haben, entscheiden.

Tipp: Die Kündigung des Mietvertrags ist nur ein wichtiger Punkt von vielen, der bei einem Todesfall zu erledigen ist. Einen kompakten Überblick bietet Ihnen diese kostenlose Checkliste.

Sonderkündigungsrecht der Erben

Wenn Mitmieter des Verstorbenen vorhanden sind, können diese die Wohnung übernehmen. Allerdings sieht das Mietrecht im Todesfall vor, dass die übrigen Mieter den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod eines Mieters außerordentlich kündigen können, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. War der Verstorbene Alleinmieter, so haben die Erben ein Anrecht auf den Eintritt ins Mietverhältnis. An erster Stelle stehen die Ehepartner des Verstorbenen. Sollten diese ablehnen, können die Kinder aus der Ehe oder dem eheähnlichen Verhältnis in den Mietvertrag eintreten. Sollten auch diese ablehnen, dürfen weitere Verwandte und danach weitere Personen, die einen Haushalt mit dem Verstorbenen geführt haben, entscheiden.

Sonderkündigungsrecht des Vermieters

Das Mietrecht erlaubt im Todesfall des Mieters, dass der Vermieter das neue Mietverhältnis mit einer eintrittsberechtigten Person im Sonderfall auflösen bzw. kündigen darf. Zu Sonderfällen gehören Arten der Lebensweise des neuen Mieters, die es für den Vermieter unzumutbar machen, ein Mietverhältnis einzugehen. Die Gründe dafür müssen an die neuen Mieter gekoppelt sein, etwa durch Berufe, die auch Einfluss auf die Wohnung des Mieters haben. Sollte beispielsweise ein Schlagzeuger auch zuhause üben, kann das zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität anderer Mieter führen. Um von dem Sonderkündigungsrecht im Todesfall Gebrauch zu machen, muss der Vermieter den Neumieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters über die Kündigung informieren. Die Kündigung des Mietvertrags im Todesfall erfolgt dann jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Mietvertrag bei Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Bei einem Todesfall in der Familie ist es möglich Sonderurlaub zu erhalten. Infos zur gesetzlichen Regelung finden Sie hier.

- Häufig müssen bei einem Todesfall zahlreiche Versicherungen, Abonnements und andere Verträge gekündigt werden.

- Diese umfangreiche Ratgeber-broschüre zu den Themen Bestattungen und Vorsorge steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung.