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Wahlgräber: Individuelle Gestaltung der letzten Ruhestätte

Es wird in drei verschiedene Grabarten unterschieden. Zu den drei Arten zählen das Wahlgrab, das Reihengrab und das anonyme Grab. Das Wahlgrab ist eine Grabform, die als Einzel- oder auch als Familiengrab genutzt werden kann, also der Bestattung eines oder mehrerer Verstorbener dient. In dieser Grabart kann sowohl ein Sarg aber ebenso eine Urne bestattet werden. Es besteht oft auch die Möglichkeit, die Bestattung zweier Särge oder Urnen übereinander statt nebeneinander durchzuführen. Das Grab wird von den Hinterbliebenen individuell ausgewählt oder für den Fall des eigenen Ablebens bereits zu Lebzeiten erworben.

Verlängerung des Wahlgrabs

Für die Dauer der Ruhezeit wird das Nutzungsrecht mit der Zahlung der Friedhofsgebühren an den Träger des Friedhofs abgegolten. Bei Wahlgräbern beträgt die Ruhezeit meist 20 bis 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann die Nutzung des Grabes gegen die Zahlung einer Gebühr meist verlängert werden. Dies ist bei Reihengräbern beispielsweise meist nicht möglich, da diese nach Ablauf der Ruhezeit sofort neu vergeben werden. Durch die Verlängerung können Familiengräber über Generationen erhalten werden.

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Gestaltung des Wahlgrabs

Die Lage des Grabes kann individuell ausgewählt werden. So kann eine ansprechende Lage auf dem Friedhof gefunden werden, die dem Verstorbenen gefallen hätte oder die, im Falle der Vorsorge, den eigenen Vorstellungen entspricht. Zudem ist die individuelle Gestaltung des Grabes möglich. Andere Grabformen bieten beispielsweise keine Möglichkeit, eine eigene Bepflanzung vorzunehmen oder die Form des Grabsteins ist vorgegeben. Das Wahlgrab bietet im Rahmen der Friedhofsordnung umfangreichere Gestaltungsmöglichkeiten.

Kosten des Wahlgrabs

Diese Grabform ist die teuerste Variante der Grabarten. Die Friedhofsgebühren liegen im Schnitt etwa bei 2.100 Euro. Auch die Pflegekosten sind bei dieser Form die höchsten im Vergleich zu den anderen Grabarten. Die Pflege kostet zwischen 600 und 1.300 Euro, wenn ein Friedhofsgärtner beauftragt wird. Die Pflege kann jedoch auch von den Angehörigen selbst übernommen werden und damit günstiger gestaltet werden.

Weitere hilfreiche Informationen:

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Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de