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Grabmal: Ein Denkmal der Erinnerung und Würde

Der Begriff Grabmal wird häufig synonym für Grabstein verwendet. Allerdings können unter Grabmalen nicht nur Grabsteine, sondern auch Grabkreuze oder Gedenktafeln verstanden werden. Damit kann der Begriff Grabmal als Oberbegriff für Gedenkmale auf Grabstätten dienen. Grabmale können entweder in der Grabstelle verarbeitet sein oder später hinzugefügt werden, wie es bei Grabsteinen der Fall ist. Sie werden am Grab platziert, um dem Verstorbenen zu gedenken und seine Grabstelle zu markieren. Meist werden auf den Grabmalen persönliche Daten des Verstorbenen sowie Trauersprüche festgehalten. Fast alle Arten von Grabmalen werden von Steinmetzen angefertigt.

Verschiedene Arten von Grabmalen

Es gibt eine Vielzahl von Varianten eines Grabmals. In einigen Fällen sind Grabmale ganze Grabstätten, etwa im Falle der Pyramiden, bei Mausoleen oder bei Grabkammern. In anderen Fällen dienen Grabmale, wie Grabsteine, Grabkreuze oder Grabplatten als Dekorationselemente für das eigentliche Grab des Verstorbenen. Eine besondere Form eines Grabmals ist die Urnenstele, bei der die Grabstätte in die Höhe gebaut wird. Die Urne mit der Asche eines Verstorbenen wird in dieser Stele beigesetzt.

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Formen von Grabmalen

Die Formen eines Grabmals können sehr unterschiedlich sein. Ein Grabmal kann sowohl als Kreuz, als Stele oder als Tafel an ein Grab angebracht werden. Grabsteine können darüber hinaus in vielen weiteren Formen gestaltet sein. Neben der ursprünglichen Form des Grabsteins können beispielsweise auch aufgeschlagene Bücher, Engel oder Sarkophage geschaffen werden. Ebenso kann der Grabstein oder die Grabplatte so gestaltet werden, dass wichtige Bestandteile des Lebens des Verstorbenen widergespiegelt werden. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, den Grabstein in Form des Stadions der Lieblingsfußballmannschaft oder eines Autos, einer Gitarre und vielem mehr anzufertigen, sofern die Friedhofssatzung dieses erlaubt.

Kosten und Regelungen zu Grabmalen

In der Friedhofssatzung sind die Regelungen zum Aufstellen eines Grabmals enthalten. Diese Regelungen können von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich gestaltet sein. In der Regel ist das Aufstellen eines Grabsteins erst nach einer Frist von 2 bis 6 Monaten erlaubt, da sich das Erdreich des Grabes erst setzen muss, und sich daher die Grabstelle verschieben kann. Grabkreuze und Grabplatten dürfen meist schon früher an der Grabstelle angebracht werden. Die Kosten für ein Grabmal hängt sehr vom Aufwand der Herstellung ab. Einfache Grabkreuze gibt es schon unter 100,- Euro. Die Preise für einfache Grabsteine können dagegen bis zu 6.000,- Euro betragen. Für aufwendige Grabdenkmäler, etwa Mausoleen oder individuelle Grabsteine, können Kosten von mehreren 10.000,- Euro entstehen. Zusätzlich entstehen weitere Kosten für die Bereitstellung des Grabes, sogenannte Grabkosten.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Gestaltungsmöglichkeiten mit Grabschmuck.

- Hinweise zu Einsparung bei einer Bestattung.

- Informationen zur Auswahl der Trauermusik.

- Große Auswahl verschiedener Grabsteine. Kostenlose Beratung.