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Friedhof Beerdigung: Würdevoller Abschied in traditionellem Rahmen

In Deutschland ist die Bestattung auf einem Friedhof verpflichtend. Es kann zwischen verschiedenen Bestattungsarten gewählt werden, die Beisetzung des Leichnams oder der Kremationsasche muss in der Regel jedoch immer auf einem Friedhof stattfinden. Als eine beliebte Ausnahme gilt die Seebestattung. Neben den üblichen Urnen- und Sarggräbern bieten zudem immer mehr Friedhöfe Baumbestattungen oder Kolumbarien an. Die Wahl des Friedhofes kann nach Lage, Angebot an Grabstätten, Gestaltung, aber auch nach der Höhe der Kosten erfolgen. Die Wahl des Friedhofes und der Art der Grabstelle haben großen Einfluss auf die Kosten für die Bestattung.

Kosten für Grabstelle

Die Kosten für den Friedhof werden maßgeblich von zwei Faktoren bestimmt: dem Bestattungsort und der Bestattungsform. Bezüglich des Bestattungsortes gilt in der Regel, dass Friedhofsgebühren in der Stadt höher sind als auf dem Land. Allerdings kann es auch von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Preisunterschiede geben. Des Weiteren hat auch die Bestattungsform bzw. die Wahl des Grabes Einfluss auf die Friedhofsgebühren. Ein Erdgrab kostet allgemein mehr als ein Urnengrab. Ein anonymes Urnengrab kann ab 300 Euro erworben werden, ein Erdwahlgrab kann bis zu 3.200 Euro kosten. Ein Grab in einer Gruft kann sogar noch größere Kosten verursachen.

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Kosten für die Pflege

Neben den Kosten für das Grab, fallen bei Beauftragung eines Friedhofsgärtners auch Kosten für die regelmäßige Pflege des Grabes an. Die Kosten sind im Wesentlichen abhängig von der Pflegeintensität und der Größe der Grabstelle. Erfahrungsgemäß werden bei einem monatlichen Einsatz des Gärtners für Urnenreihengrab etwa 50 bis 80 Euro pro Jahr fällig, für ein Erdwahlgrab können es bis zu 200 Euro pro Jahr sein.

Nutzung von Gräbern

Die Nutzungszeit von Gräbern variiert. Sie richtet sich im Wesentlichen nach Bodenbeschaffenheit und Bestattungsform. Die Ruhezeit richtet sich auch nach dem Alter des Verstorbenen. Bei Bestattungen von Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Ruhezeit mindestens 6 Jahre. Für Kinder unter 10 Jahren beträgt die Zeit mindestens 10 Jahre. Für Verstorbene im Alter von über 10 Jahren beträgt die Ruhezeit mindestens 15 Jahre. Dies gilt sowohl im Falle der Bestattung eines Leichnams als auch für Kremationsasche. Je nach gewählter Grabart und Friedhofsordnung können Ruhezeiten entgeltlich verlängert werden.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Wissenswertes zum Thema Grabgestaltung erfahren.

- Hier Informationen zu Ruhezeiten von Grabstätten erhalten.

- Kosten und Aufgaben eines Steinmetzes nachlesen.