Die sozialen Strukturen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Immer mehr Bestatter fordern deshalb ein Umdenken in der Gesetzgebung bei Bestattungen, um den veränderten gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden.

In der heutigen Zeit ist Mobilität ein wichtiger Faktor, um erfolgreich im Berufsleben bestehen zu können. Dadurch vergrößern sich allerdings auch die Entfernungen, die zwischen Menschen und deren Familien liegen. So müssen bei einem
Todesfallin der eigenen Familie viele Angehörigen kurzfristig einen weiten Weg zurücklegen, um beispielsweise an der Trauerfeier teilnehmen zu können. Dies wird allerdings durch die aktuell geltenden Bestattungsgesetze erschwert.

Aktuell haben Hinterbliebene im
Trauerfalletwa 36 Stunden Zeit einen Bestatter zu beauftragen. Daher ist oftmals keine Eile geboten und durchaus Zeit, verschiedene Angebote von Bestattungsunternehmen zu vergleichen. Je nach gewünschter Bestattungsart müssen
Bestatterderzeit verschiedene Fristen einhalten. So darf eine Beerdigung etwa erst nach 48 Stunden durchgeführt werden. Ein besonderes Problem stellt dagegen die Frist dar, in der ein Verstorbener beerdigt sein muss. Nach der Feststellung des Todes dürfen in den meisten Bundesländern höchstens 96 Stunden vergangen sein, dann muss laut Rechtssprechung die Beisetzung im
Sargerfolgen. Damit steht Bestattern im Regelfall nur eine Zeitspanne von 48 bis 72 Stunden für die Durchführung der Beisetzung und der Trauerfeier zur Verfügung.

Nur wenige Bundesländer, wie etwa Niedersachsen, erlauben
Bestattungsunternehmeneine Frist von acht Tagen. In den meisten Bundesländern muss die Beerdigung deutlich früher durchgeführt werden. Viele Bestatter fordern daher eine Verlängerung der Zeit, die ein Verstorbenen vor einer
Beerdigung aufbewahrt werden darf, auf etwa zehn Tage. Die „nderung dieser Regelungen scheint absehbar. Im Jahr 2012 läuft etwa das aktuelle Friedhofs- und Bestattungsgesetz von Hessen aus. Für den neuen Entwurf werden derzeit „nderungsvorschläge geprüft.

Auch Angehörigen könnten diese möglichen „nderungen zu Gute kommen. Durch eine Ausdehnung der Fristen könnten auch weit entfernte Verwandte der Beisetzung beiwohnen oder an einer möglichen
Trauerfeierteilnehmen. Da die Teilnahme an der Trauerfeier für viele Menschen auch ein Abschiedsritual ist, kann so auch die Trauerbewältigung gefördert werden.

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