Es gibt viele Arten, für den eigenen Tod vorzusorgen. Für den Schutz seiner Güter und Wertgegenstände ist ein Testament eine gute Alternative. Aber nur wenige wissen, wie man rechtskonform ein Testament verfasst.

Der eigene Tod ist für viele Deutsche ein Tabuthema. Nur wenige Menschen befassen sich schon zu einem frühen Zeitpunkt mit dem eigenen Ableben. So ist die Zahl abgeschlossener Vorsorgen für den Todesfall in Deutschland sehr gering. Die Möglichkeiten dafür sind jedoch vielfältig. Neben der finanziellen Absicherung, etwa durch Lebens- und Sterbegeldversicherungen, können auch Vorsorgen für die im Leben erworbenen Wertgegenstände und Besitztümer abgeschlossen werden.

Jedes Jahr wird in Deutschland Besitz im Gesamtwert von 200 Milliarden Euro vererbt. Die Aufteilung des Nachlasses nach dem eigenen Tod kann dabei auf zwei Arten erfolgen. Neben dem Erbvertrag, der eine rechtliche Übergabe von Besitzgegenständen darstellt, gibt es auch die Möglichkeit, ein Testament zu verfassen. Ein Testament regelt die Aufteilung der Wertgegenstände nach dem Todesfall und kann im großen Maße die Verteilung der Erbmasse beeinflussen, die jeder Erbe über den gesetzlichen Pflichtteil hinaus erlangt. Damit ein Testament rechtskräftig ist, bedarf es einiger Vorkehrungen.

Das Testament kann eigenhändig oder als Vorlage bei einem Notar verfasst werden. Ein notarielles Testament wird durch die Übergabe des letzten Willens in mündlicher oder schriftlicher Form rechtsgültig, solange der Verfasser des Testaments auch testier- und geschäftsfähig ist. Ein Vorteil des notariellen Testaments ist die Fälschungssicherheit, da eine Abschrift beim Notar aufbewahrt wird. Zudem ist der Notar für die Ablieferung des Testaments an die Erben verpflichtet. Dadurch kann ein Testament nicht verloren gehen.

Bei einem eigenhändigen Testament muss der letzte Wille handschriftlich festgehalten und unterschrieben werden. Eine Vorlage, die mit einem PC oder mit einer Schreibmaschine vorgeschrieben ist, ist nicht rechtskräftig. Wichtig ist zudem, dass die Unterschrift unter dem kompletten Text gesetzt wird, damit keine unerwünschten Inhalte im Nachhinein hinzugefügt werden können. Daher empfiehlt es sich, auch das Verfassungsdatum und den Ort hinzuzufügen. Dadurch kann im Nachhinein auch bei der Vorlage mehrerer Testamente das aktuell gültige bestimmt werden.

Nur etwa 29 Prozent der Deutschen haben ihren letzten Willen hinterlegt. Experten schätzen, dass bis zu 50 Prozent aller handschriftlichen Testament ungültig sind. Neben den 50 Prozent ungültigen Testamenten in Deutschland sind nur circa vier Prozent rechtlich einwandfrei. Bei den restlichen sind besonders häufig Fehler im Umgang mit juristischen Fachbegriffen, wie Vollerbe oder Teilerbe, zu beobachten. Dadurch ist die Vorlage des Testaments zwar rechtskräftig, allerdings sind viele Inhalte nicht eindeutig verfasst, sodass es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen kann.

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