Wichtiger Bestandteil einer Bestattung ist die Trauerrede. Sie erfüllt verschiedene Zwecke: Zum einen bringt sie die Klage und Trauer über den Tod des Verstorbenen zum Ausdruck, zum anderen würdigt sie den Verstorbenen und spendet den Angehörigen Trost.

Die Trauerrede kann von einem Geistlichen gehalten werden, wenn es sich um eine kirchliche Bestattung handelt oder bei einer weltlichen Trauerfeier von einem weltlichen Redner. Auch können Angehörige die Trauerrede selbst halten.

Wichtig für die Trauerrede ist, dass zuvor ein Vorgespräch zwischen Redner und Hinterbliebenen stattfindet. Hierbei wird geklärt, was in der Rede erwähnt werden soll und auch, was unter Umständen verschwiegen werden soll, damit der Verstorbene entsprechend gewürdigt wird. Hierbei wird darauf geachtet, was für die Familie wichtig ist, in der Rede erwähnt zu werden.

Die Trauerrede besteht aus mehreren Teilen. Zunächst einmal wird der eigene Schmerz ausgedrückt und die Hinterbliebenen angesprochen, es folgt die Ansprache der weiteren Trauergäste. Dabei kann bereits Bezug auf eine besondere Eigenschaft oder einen besonderen Charakterzug des Verstorbenen eingegangen werden.

Im Mittelpunkt der Trauerfeier wird mit der Rede das Leben des Verstorbenen angemessen gewürdigt. Hier werden wichtige Stationen des Lebens der verstorbenen Person aufgeführt. Zum einen aus dem persönlichen Bereich, wie Geburt, Hochzeit und Familie, zum anderen aber auch der berufliche Werdegang. Da positive wie negative Ereignisse zum Leben dazugehören, darf auch Scheitern in der Trauerrede erwähnt werden.

Im Schlussteil der Rede erwähnt der Redner noch einmal den Verlust und die dadurch ausgelöste Trauer, bevor abschließend Hoffnung spendende Worte die Trauerrede beenden.