
Nach dem Tod eines nahen Verwandten kommt auf die Angehörigen diverse Aufgaben zu. Die Auswahl des Bestatters muss übernommen, die Bestattung muss geplant und für die Trauerfeier müssen Einladungen oder Trauerbriefe verschickt werden. Zudem kann nach der Trauerfeier und der Beisetzung des Verstorbenen mit einer Traueranzeige nochmals an den Verstorbenen erinnert werden. Dies kann Angehörige bei der Abschiedsnahme vom Verstorbenen und der Trauerbewältigung unterstützen. Die Gestaltung der Traueranzeige und Todesanzeige kann dabei oftmals sehr individuell erfolgen, etwa durch Bilder des Verstorbenen oder christliche Symbole.
In vielen Fällen werden die Begriffe Traueranzeige und Todesanzeige synonym verwendet. Allerdings lässt sich durchaus eine Unterscheidung der Begriffe herleiten. Todesanzeigen werden in der Regel eher dann aufgegeben, wenn der Tod eines Menschen in einer Zeitung angezeigt werden soll. Dies ist etwa der Fall, wenn dadurch das Datum der Beisetzung oder einer Trauerfeier verbreitet werden soll. Eine Traueranzeige wird in der Regel erst nach der Beerdigung in der Zeitung platziert. Das kann beispielsweise zum Jahresseelenamt geschehen. Diese Anzeigen sind in vielen Fällen wichtig für die Trauerverarbeitung und die Erinnerung an die Verstorbenen.
Das Aussehen von Anzeigen ist grundsätzlich variabel. Je kleiner eine Anzeige in der Zeitung ist desto weniger Spielraum ist für die Gestaltung gegeben. Das kleinste Anzeigeformat ist in der Regel 1,5 spaltig und beträgt in der Höhe mindestens 50 Millimeter. Drei bis vier Spalten sind in Deutschland Standard. Dies entspricht etwa einer Breite von 115 Millimetern. Die Höhe richtet sich meist nach dem Textvolumen. In einer Anzeige sollten in jedem Fall die persönlichen Daten des Verstorbenen, wie Name, Geburts- und Sterbedatum, enthalten sein. Zudem werden häufig die Namen der Trauernden, sowie ein passender Trauerspruch hinzugefügt. Auch eigene Motive oder Fotos des Verstorbenen sind in den meisten Fällen gestattet. Oft gewählte Symbole sind Kreuze, Wolken oder gefaltete Hände. Wenn die Anzeige als Todesanzeige dient, kann zusätzlich das Datum der Beisetzung bzw. der Trauerfeier enthalten sein.
Die Kosten variieren sowohl bei einer Traueranzeige als auch bei einer Todesanzeige sehr stark. Zum einen hat dabei die Größe der Anzeige in der Zeitung einen Einfluss auf die Höhe der Kosten. Je größer die Anzeige ist desto höher sind demzufolge die Kosten. Zudem ist ein wichtiger Faktor die Auflage und damit die Verbreitung der gewünschten Zeitung, in der die Traueranzeige oder Todesanzeige geschaltet werden soll. Lokale Medien sind meist wesentlich günstiger als große, überregionale Printerzeugnisse. Neben der Größe der Anzeige und der Auflage der gewählten Zeitungen beeinflusst oft auch die Anzahl der Wörter den Preis. Daher empfiehlt es sich, anders als in Trauerbriefen, nur eine kurze Beschreibung vorzunehmen. Im Normalfall müssen für eine kleine Traueranzeige etwa 60,- Euro, für eine große Traueranzeige oder Todesanzeige etwa 180,- Euro gezahlt werden. Bei großen, überregionalen Zeitschriften kann eine Anzeige bis zu 10.000,- Euro kosten.
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