Das Thema "Organspende" wird in Deutschland immer wieder stark diskutiert. Knapp 12.000 Patienten benötigen derzeit deutschlandweit ein Ersatzorgan. Weltweit steigt besonders in Krisengebieten der Bedarf an Organen für Transplantationszwecke.

Allerdings ist das Angebot an Spendern zu gering, um diesen Bedarf zu decken. Laut einer aktuellen Umfrage der TK findet die freiwillige Organspende große Anerkennung in der deutschen Bevölkerung. 80 Prozent der Befragten befürworten die Übertragung körperfremder Organe im Notfall. Dennoch besitzen ebenso viele Befragte (knapp 85 Prozent) keinen eigenen Organspenderausweis. Häufig entscheiden sich Menschen gegen einen solchen Ausweis, weil sie falsche Annahmen zum Thema Organspende haben.

Der Umfrage zufolge haben sich ungefähr ein Drittel der Befragten noch nie mit dem Thema Vorsorge oder Organspende beschäftigt. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass sich die Befragten für zu jung oder zu alt befunden haben, um sich darüber Gedanken zu machen. Allerdings gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für eine Organspende. Auch aus religiösen Gründen spricht nichts gegen einen Organspenderausweis, denn sowohl der christliche als auch der muslimische Zentralrat sehen Transplantationen als Zeichen der Nächstenliebe.

Sollte es bei einem Organspender zu einer Organentnahme kommen, so wird diese strengstens kontrolliert. Erst nach dem Einsetzen des Hirntods des Organspenders darf mit der Entnahme begonnen werden. Den Hirntod müssen dabei zwei unabhängige „rzte feststellen. Auch die Entnahme der Organe erfolgt unter größter chirurgischer Aufmerksamkeit und Kontrolle.

Im Organspenderausweis kann festgehalten werden, welche Organe zur Entnahme bereitstehen, welche von der Entnahme ausgeschlossen sein sollen oder aber auch, dass es nicht gewünscht ist, sich Organe nach dem Tod entnehmen zu lassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Person auf dem Ausweis anzugeben, die nach dem Tod des Ausweisträgers über die Entnahme entscheiden soll.

Beantragen kann man einen Organspenderausweis bei vielen Krankenkassen. Dort steht er kostenlos zum Download zur Verfügung. Zudem kann in einer Patientenverfügung festgehalten werden, ob Organe entnommen werden dürfen. Es empfiehlt sich, nach dem Ausfüllen den Ausweis stets bei sich zu tragen.