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Vorsorgevollmacht: Bestattungsplanung für ein beruhigtes Ableben

Wenn der eigene Wille nicht mehr selbst geäußert werden kann, oder die geistige Verfassung eine Einschätzung der Sachverhalte nicht mehr zulässt, kann vorsorglich eine bevollmächtigte Person benannt werden, die die Entscheidungen für einen selbst übernimmt. Dies wird durch eine Vorsorgevollmacht geregelt. Sie hält fest, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person Entscheidungen treffen darf. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass eine vertraute Person die Angelegenheiten des Verfassers vertritt. Die Auswahl der bevollmächtigten Person sollte mit Bedacht erfolgen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person für eine eventuelle Notsituation festgelegt, in der keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden kann. Diese Person entscheidet in dieser Situation dann im Sinne des Vollmachtgebers.

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Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht zu verfassen bietet einige Vorteile:

  • Klare Dokumentation des eigenen Willens
  • Entlastung der Angehörigen
  • Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung
  • Bestimmung einer Vertrauensperson
  • Regelung aller vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten
  • Anpassung an individuelle Erfordernisse

Tipp: Eine Vorsorgevollmacht kann auch bereits in jüngeren Jahren abgefasst werden, um für Notsituationen wie Unfall oder Krankheit vorzusorgen.

Regelungen zur Pflege

Die Vorsorgevollmacht regelt den Bereich der Pflege und der medizinischen Behandlung. Der Bevollmächtigte darf beispielsweise die Krankenakten einsehen und in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, auch wenn diese risikoreich sein sollten. Auch über eine Unterbringung in einem Seniorenheim oder Pflegeheim darf dieser Bevollmächtigte entscheiden. Daher sollte die Entscheidung, wer der Bevollmächtigte in einem solchen Fall sein soll, gut überlegt sein und ein großes Vertrauen der Person entgegengebracht werden. Zudem sollte vor dem Ausfüllen der Vorsorgevollmacht auch ein persönliches Gespräch mit der bevollmächtigten Person durchgeführt werden, damit diese über den Wunsch informiert ist und gegebenfalls der Eintragung als Vorsorgebemächtigter widersprechen kann.

Regelungen zu Finanzen

Die Vollmacht beinhaltet auch die Regelung von Wohnungsangelegenheiten wie der Haushaltsauflösung. Auch bei Behörden, Banken oder Versicherungen, darf der Bevollmächtigte den Verfasser vertreten, wenn dies so festgelegt wurde. Ansonsten kann die Regelung der Finanzen auch in einer Bankvollmacht erklärt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann zudem die Verwaltung des Vermögens vollständig auf die bevollmächtigte Person übertragen werden.

Generelle Hinweise zu Vorsorgemaßnahmen

Wenn der Ernstfall eintritt und eine volljährige Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann, ist keine automatische Vertretung möglich. Eltern, Kinder oder Lebenspartner sind nicht allein aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses berechtigt Entscheidungen zu treffen. Daher ist eine Vorsorge durch entsprechende Dokumente für alle volljährige Personen wichtig. Es ist außerdem möglich, mehrere Bevollmächtigte zu benennen. Diese müssen sich aber in der jeweiligen Situation einig sein, um Entscheidungen treffen zu können.

Vorsorgevollmacht zum Download

Die Vorsorgevollmacht kann ganz individuell verfasst werden. So kann im Einzelfall entschieden werden, welche Rechte der Verfasser der bevollmächtigten Person zugestehen möchte und welche nicht. Der eingesetzten Person werden durch die Vorsorgevollmacht nicht automatisch alle Verfügungsrechte zugesprochen.
Das Formular können Sie sich kostenfrei herunterladen und ausfüllen. Die Vollmacht sollte nach dem Ausfüllen von einem Notar beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Vorsorgevollmacht bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Vorlage einer Bestattungsverfügung zum Download.

- Frühzeitig für die Betreuung im Alter vorsorgen.

- Kostenlose Patientenverfügung zum Ausdrucken.