Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wenn der eigene Wille nicht mehr selbst geäußert werden kann, oder die geistige Verfassung eine Einschätzung der Sachverhalte nicht mehr zulässt, kann vorsorglich eine bevollmächtigte Person benannt werden, die die Entscheidungen dann für einen selbst übernimmt. Dies wird durch eine Vorsorgevollmacht geregelt. Sie hält fest, in welchen Bereichen die bevollmächtigte Person Entscheidungen treffen darf. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass eine vertraute Person die Angelegenheiten des Verfassers vertritt. Die Auswahl der bevollmächtigten Person sollte mit Bedacht erfolgen, da diese grundlegende Entscheidungen eigenständig treffen darf.

Regelungen zur Pflege

Die Vorsorgevollmacht regelt den Bereich der Pflege und der medizinischen Behandlung. Der Bevollmächtigte darf beispielsweise die Krankenakten einsehen und in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, auch wenn diese risikoreich sein sollten. Auch über eine Unterbringung in einem Seniorenheim oder Pflegeheim darf dieser Bevollmächtigte entscheiden. Daher sollte die Entscheidung, wer der Bevollmächtigte in einem solchen Fall sein soll, gut überlegt sein und ein großes Vertrauen der Person entgegengebracht werden. Zudem sollte vor dem Ausfüllen der Vorsorgevollmacht auch ein persönliches Gespräch mit der bevollmächtigten Person durchgeführt werden, damit diese über den Wunsch informiert ist und gegebenfalls der Eintragung als Vorsorgebemächtigter widersprechen kann.

Regelungen zu Finanzen

Die Vollmacht beinhaltet auch die Regelung von Wohnungsangelegenheiten wie der Haushaltsauflösung. Auch bei Behörden, Banken oder Versicherungen, darf der Bevollmächtigte den Verfasser vertreten, wenn dies so festgelegt wurde. Ansonsten kann die Regelung der Finanzen auch in einer Bankvollmacht erklärt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann zudem die Verwaltung des Vermögens vollständig auf die bevollmächtigte Person übertragen werden.

Individuelle Gestaltung der Vollmacht

Die Vorsorgevollmacht kann ganz individuell verfasst werden. So kann im Einzelfall entschieden werden, welche Rechte der Verfasser der bevollmächtigten Person zugestehen möchte und welche nicht. Der eingesetzten Person werden durch die Vorsorgevollmacht nicht automatisch alle Verfügungsrechte zugesprochen. Die Vollmacht sollte nach dem Ausfüllen von einem Notar beglaubigt werden. Ein Muster für eine Vorsorgevollmacht können Sie kostenlos bei Bestattungsplanung.de herunterladen. Das Formular der Vorsorgevollmacht finden Sie im Downloadbereich von Bestattungsplanung.de zum kostenlosen Download.

Weitere hilfreiche Informationen:

Bildquelle: © photorack.net


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