Ein Testament regelt die Aufteilung des Erbes nach den Wünschen des Erblassers. Zentrale Bedingung für die Gültigkeit eines Testaments ist die Tatsache, dass der Erblasser das Dokument vollkommen selbstständig verfasst hat. Auch kleine Hilfestellungen können die Gültigkeit gefährden.

Viele Menschen sorgen für den Ernstfall nicht vor und legen kein Testament an. Ohne ein Testament wird das Erbe gesetzlich geregelt. Entscheidend ist in dem Fall die gesetzliche Erbfolge, die vor allem Ehepartner und nahe Verwandte berücksichtigt. Diese gesetzliche Regelung kann zu Erbstreitigkeiten führen oder nicht den Wünschen des Verstorbenen entsprechen. Soll ein Teil des Erbes beispielsweise einer gemeinnützigen Organisation gespendet werden, ist ein Testament notwendig.

Damit das Testament gültig ist, muss dieses handschriftlich geschrieben sowie mit der eigenen Unterschrift, Ort und Datum versehen werden. Lässt man sich beim Verfassen des Testaments helfen, sollten einige Dinge beachtet werden. Generell ist ein durch andere Personen geschriebenes Testament ungültig, selbst wenn dieses in Anwesenheit und nach dem Willen des Erblassers verfasst wurde. Soll also ein handschriftlich verfasstes Testament erstellt werden, muss dieses vom Erblasser allein geschrieben werden. Die Hand darf beim Schreiben nicht von einer anderen Person geführt werden. In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde ein entsprechendes Testament für ungültig erklärt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Testament bei einem Notar erstellen zu lassen. Der Notar berät zu juristischen Fragen und stellt sicher, dass das Testament gültig ist. Bei dieser Art des Testaments ist zudem eine Beglaubigung durch den Notar nötig. Nach Erstellung des Testaments wird das Dokument bei diesem hinterlegt. Generell sollte bei allen Fragen rund um die Formulierung eines Testaments ein Notar hinzugezogen werden. Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de