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Sterbehilfe: Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe

Die Themen Sterben und Tod sind seit einiger Zeit immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion geraten. Dabei wird häufig auch die Regelung zur Sterbehilfe thematisiert. Als Sterbehilfe versteht man das Durchführen oder Unterlassen von Maßnahmen, die das Leben eines kranken Menschen beenden könnten. Oft werden die unterschiedlichen Arten der Sterbehilfe durcheinandergebracht. Einige Arten der Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt, während andere strafrechtlich verfolgt werden. In einigen Fällen kann die Sterbehilfe sogar das Leben eines Patienten verlängern. Die Arten der Sterbehilfe sollen hier kurz erklärt werden.

Aktive Sterbehilfe

Bei dieser Form der Sterbehilfe wird aktiv in den Lebensprozess des oder der Erkrankten eingegriffen. Dies geschieht laut Definition der aktiven Sterbehilfe aus dem Aspekt heraus, das Leid des zu Versterbenden frühzeitig zu beenden. Die aktive Sterbehilfe wird juristisch auch als Tötung auf Verlangen bezeichnet. Bei dieser Form ist es egal, ob der Patient den Tod fordert oder wünscht – die Ausübung der Tötung ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Dies gilt in auch in allen anderen Ländern Europas. In Belgien und den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe zur Zeit verboten, wird allerdings nicht in allen Fällen strafrechtlich verfolgt.

Indirekte und passive Sterbehilfe

Oft werden die Begriffe indirekte und passive Sterbehilfe synonym verwendet. Es gibt allerdings große Unterschiede, nicht nur im juristischen Bereich. Bei beiden Maßnahmen werden keine lebensverlängernden Maßnahmen angewendet, dennoch unterscheiden sich die Formen in der Aktivität des Handelnden. Als passive Sterbehilfe wird die Situation bezeichnet, in der auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet oder die Behandlung beziehungsweise Therapie eines Patienten aufgrund unheilbarer Leiden eingestellt wird. Während bei der passiven Sterbehilfe auf nahezu alle ärztlichen Maßnahmen verzichtet wird, wird bei der indirekten Sterbehilfe der leidenlinderne, palliativmedizinische Ansatz verfolgt. Dieser Ansatz wird beispielsweise in vielen Hospizen verwendet. Dabei soll der Rest des Lebens eines Erkrankten verschönert und allein die Schmerzen durch Medikation gelindert werden. In vielen Fällen wirkt eine sachgemäß durchgeführte Schmerztherapie sogar lebensverlängernd.

Beihilfe zum Suizid

Eine weitere Form der Sterbehilfe ist die Mithilfe an der freiverantwortlichen Selbsttötung. Dabei wird dem Patienten eine Möglichkeit bereitgestellt, mit der dieser sein eigenes Leben durch Suizid beenden kann. Dies kann etwa dadurch geschehen, dass Hilfsmittel zur Selbsttötung, wie etwa Medikamente, organisiert werden, die der Patient nicht alleine besorgen kann. Die eigentliche Tat wird vom Patienten selbst ausgeführt. Sollte die helfende Person dem Suizidversuch beiwohnen, macht diese sich strafbar, etwa aufgrund unterlassener Hilfeleistung. Sollte der Helfer ausschließlich die Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen, ist die Rechtsprechung nicht eindeutig. Anders ist dies in der Regel bei „rzten. Diese haben durch den hippokratischen Eid versprochen, kein Leben aktiv zu verkürzen und dürfen somit auch keine Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Nützliches zum Thema Abschied nehmen.

- Hilfreiches zur Verwendung von Fürbitten bei einer Trauerfeier.

- Viele Informationen über Gedenkseiten im Internet.