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Dauergrabpflege

Die Dauergrabpflege ist ein Service von Friedhofsgärtnereien. Diese übernehmen nach der Bestattung für einen festgelegten Zeitraum und Umfang Reinigungs- und Pflegearbeiten an einem Grab sowie die Grabbepflanzung. Dauergrabpflegeverträge werden in der Regel für Zeiträume von zwei bis 30 Jahren abgeschlossen. Sie können vor oder nach einem Todesfall von Hinterbliebenen oder Nachlassverwaltern abgeschlossen werden. Die Dauergrabpflege ist für Menschen zu empfehlen, die durch Entfernung oder körperliche Beeinträchtigung die Grabpflege nicht übernehmen können.

Bedingungen eines Dauergrabpflegevertrages

Eine Besonderheit beim Abschluss eines Vertrages für Dauergrabpflege ist, dass der Rechnungsbetrag an eine von den 24 deutschlandweit vertretenen Treuhandstellen für Dauergrabpflege gezahlt wird. Diese Treuhandstellen verwalten das Geld und legen es an. Die so gewonnenen Zinsen werden als Ausgleich für über die Jahre hinweg anfallende Preissteigerungen eingesetzt. Die Treuhandstellen übernehmen zugleich die regelmäßige Kontrolle der von den Friedhofsgärtnereien erbrachten Leistungen.

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Kosten der Dauergrabpflege

Die Kosten für die Dauergrabpflege müssen in der Regel direkt bei Vertragsabschluss gezahlt werden. Wichtige Faktoren sind hierbei die Größe des Grabes, etwa, ob es sich um ein Urnengrab oder Reihengrab handelt, die Häufigkeit der Pflege und Neubepflanzung und die Art der Bepflanzung. So werden Gräber in der Regel im Frühjahr, Sommer und Herbst jahreszeitlich bepflanzt. Im Bundesland Hessen liegen die jährlichen Kosten für eine solche Pflege beispielsweise zwischen 120,- und 210,- Euro. Sonderposten wie die Reparatur oder Befestigung eines Grabmals sind im Preis jedoch meist nicht enthalten. Bei der Vereinbarung des Zeitraums für die Dauergrabpflege sollte der Zeitpunkt, zu dem die Grabnutzungsrechte erlöschen, in Betracht gezogen werden.

Unterschiede zwischen Dauergrabpflege und normaler Grabpflege

Die Bezeichnung Grabpflege meint zumeist eine Jahresgrabpflege, bei der die Friedhofsgärtnerei oder ein Grabpfleger in regelmäßigen Abständen Grabpflegearbeiten und Neubepflanzungen vornimmt. Anders als bei der Dauergrabpflege, deren Kosten im Voraus zu entrichten sind, werden diese Leistungen den Hinterbliebenen zeitnah in Rechnung gestellt. Wohingegen die Kontrolle der erbrachten Leistungen bei Dauergrabpflegeverträgen durch die Treuhandstellen vorgenommen wird, muss der Auftraggeber bei der normalen Grabpflege die Einhaltung der vertraglichen Regelungen selbst verfolgen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Umfangreiches Verzeichnis von Gärtnereibetrieben für Grabpflege.

- Tipps zu geeigneten Friedhofsblumen und zur Grabpflege.

- Wissenswertes zur Verschönerung des Grabes.

Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de