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Friedhofsgebühren

Bei einer Bestattung müssen nicht nur die jeweiligen Leistungen des Bestatters gezahlt werden. Findet eine Beisetzung auf einem Friedhof statt, werden den Angehörigen immer auch die Friedhofsgebühren in Rechnung gestellt. Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Grabkosten und den Beisetzungsgebühren zusammen. Die Höhe der Gebühren legt jeder Friedhofsträger selbst fest. Deshalb kann die Höhe selbst in benachbarten Orten unterschiedlich ausfallen. Die Friedhofsgebühren werden jeweils pro Grabstätte festgelegt. Erdwahlgräber sind in der Regel die teuersten Gräber.

Grabkosten als Teil der Friedhofsgebühren

Die Grabkosten sind einer der zwei Hauptbestandteile der Friedhofsgebühren, die in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt sind. Grabkosten sind die Gebühren, die für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstelle von den Angehörigen gezahlt werden. Die Nutzungszeit ist jedoch begrenzt. Je nach Friedhof und Grabform kann die Ruhezeit 15 bis 30 Jahre betragen. Bei einer Baumbestattung beläuft sich die Dauer der Ruhezeit auf bis zu 99 Jahre. Eine Verlängerung ist bei einigen Grabstätten bei Entrichtung einer erneuten Gebühr möglich. Meist ist dies bei Wahlgräbern der Fall.

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Beisetzungsgebühren als Teil der Friedhofsgebühren

Der zweite Hauptteil der Friedhofsgebühren sind die Beisetzungsgebühren. Diese werden für das Bereitstellen des Grabes für die Bestattung gezahlt. Dazu zählt in der Regel das –ffnen des Grabes, das Auskleiden mit Matten oder Grün und das Schließen und einebnen der Grabstelle nach erfolgter Beisetzung. Auch die Beisetzungsgebühren unterscheiden sich je nach Friedhofsträger und Grabstätte. Für ein Erdgrab zur Sargbeisetzung ist ein höherer Aufwand nötig als beispielsweise für ein Urnenerdgrab.

Gründe für die unterschiedliche Höhe der Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren unterscheiden sich in Deutschland zum Teil stark von einander. Die Differenz kann mehrere hundert Euro betragen. Gründe für die Preisdifferenz sind beispielsweise unterschiedliche Arbeitslöhne in den einzelnen Regionen. Auch die Bodenbeschaffenheit spielt eine Rolle bei der Festsetzung der Gebühren. So sind die Beisetzungsgebühren beispielsweise höher, wenn der Boden schwer zu handhaben ist. Dies ist etwa bei Lehmboden der Fall. Die Bodenbeschaffenheit ist auch ein Grund für die unterschiedliche Dauer der Ruhezeiten. Ist die Ruhezeit länger, erhöhen sich dadurch auch die Gebühren für das Grab.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hier über Friedhofsgärtnereien informieren.

- Informationen zu Kosten eines Steinmetzes.

- Hinweise zur Bestattung von Amts wegen.

Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de