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Bestattungsunternehmen: Kosten, Überführung & Leichnamsbedeckung

Ein Bestattungsunternehmen wird üblicherweise beauftragt, wenn ein Todesfall eingetreten ist. Dieses übernimmt neben der Überführung des Leichnams und der Organisation der Beisetzung weitere Aufgaben für die Hinterbliebenen. Die Preise eines Bestattungsinstitutes setzen sich dabei aus zwei Bestandteilen zusammen: Die Eigenleistungen des Bestatters und die Fremdleistungen Dritter. Einige Leistungen können von den Angehörigen übernommen werden. Daher ist es ratsam, sich bereits vor dem Gespräch mit dem Bestatter zu überlegen, welche Leistungen selbst organisiert werden sollen.

Typische Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens

Zu den typischen Eigenleistungen des Bestattungsdienstes gehören vor allem die Dienstleistungen, die mit der Versorgung des Leichnams einhergehen. Dazu gehören die Überführung und die hygienische Versorgung des Verstorbenen. Üblicherweise kostet eine innerörtliche Überführung zwischen 50,- und 200,- Euro. Für Überführungen außerorts werden in der Regel zusätzliche Kosten berechnet. Für die hygienische Versorgung des Leichnams verlangen Bestattungsunternehmen circa 75,- Euro. Zudem werden für die Sterbekleidung und das Ankleiden des Verstorbenen zwischen 100,- und 250,- Euro kalkuliert. Für den Sarg betragen die Kosten zwischen 300,- und 4.000,- Euro. Bei einer Urne liegen die Kosten zwischen 60,- und 500,- Euro.
Zusätzlich bieten Bestattungsinstitute für 50,- bis 400,- Euro auch die Durchführung der Trauerfeier an. Dazu gehört die Aufbahrung des Sarges bei einer Erdbestattung (falls gewünscht), die Dekoration der Trauerkapelle und die Organisation eines Trauerredners, falls die Angehörigen keinen eigenen Trauerredner stellen möchten. Die Kosten für den Friedhof, also für die Bereitstellung des Grabes und die Nutzungsrechte der Grabstätte, gehören nicht zu den Eigenleistungen eines Bestattungsinstituts. Diese werden in den meisten Fällen separat mit der Stadt oder der Friedhofsverwaltung abgerechnet.

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Typische Fremdleistungen des Bestattungsunternehmens

Bestimmte Leistungen werden nicht von allen Bestattungsunternehmen (auch Bestattungsinstitute genannt) als Eigenleistungen angeboten. Für diese Leistungen, die Fremdleistungen, geht das Bestattungsunternehmen finanziell in Vorleistung. Typischerweise wird der Blumenschmuck von einem externen Floristen angefertigt. Die Preise können dabei zwischen 50,- und 250,- Euro variieren. Dies ist natürlich abhängig von den Wünschen der Hinterbliebenen. Ebenfalls gehören die Leistungen des Krematoriums nicht zu den Eigenleistungen des Bestattungsinstituts. In Deutschland kostet die Einäscherung in einem Krematorium zwischen 175,- und 450,- Euro. Bei einer Trauerfeier kann zusätzliche eine Trauerhalle gemietet werden, falls dem Bestattungsunternehmen keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die Preise für die Bereitstellung der Trauerhalle sind abhängig von der Friedhofssatzung der Stadt. So kann die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof einige hundert Euro für eine halbe Stunde kosten. Bei diesen Leistungen legt der Bestatter die Kosten der Drittdienstleister vorerst für die Hinterbliebenen aus.

Weitere Kosten bei einer Bestattung

Einige Kosten werden vom Bestattungsinstitut an die Kunden weitergereicht, da Bestatter bestimmte Aufgaben nicht übernehmen dürfen. So ist es Bestattungsunternehmen nicht gestattet, die Leichenschau durchzuführen. Diese muss von einem Arzt übernommen werden, der anschließend den Totenschein ausstellt. Die Kosten dafür werden in der Regel vom Bestattungsinstitut ausgelegt und betragen etwa 35,- bis 80,- Euro. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung vorgeschrieben. Ebenso werden in den meisten Fällen die Kosten für die Erledigung der Formalitäten direkt an die Kunden weitergereicht. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen der Sterbeurkunde, welches mit etwa 5,00,- bis 12,00,- Euro pro Stück berechnet wird. Zudem können weitere externe Kosten für Trauerredner (ca. 100,- bis 400,- Euro), Traueranzeigen in Zeitungen (ab 50,- Euro) oder das Grabkreuz (bis zu 100,- Euro) anfallen. Die Kosten für einen Steinmetz, der den Grabstein anfertigt, fallen in der Regel erst nach drei bis sechs Monaten an. In dieser Zeit verändert sich das Erdreich noch so stark, dass ein Aufstellen eines Grabsteins erst nach dieser Zeit sinnvoll ist. Andernfalls kann dieser umfallen und dabei Schaden nehmen.

Berufe in einem Bestattungsunternehmen

Die Gründung eines Bestattungsunternehmens bedarf nicht zwingend einer Ausbildung oder einer speziellen Qualifikation, denn die Berufsbezeichnung des Bestatters ist nicht geschützt. Seit dem Jahr 2003 gibt es den Ausbildungsberuf zur Bestattungsfachkraft. Während der Ausbildung werden unter anderem Fähigkeiten und Wissen bezüglich der Vorsorgeberatung, der hygienischen Versorgung eines Leichnams sowie der eigentlichen Beisetzung vermittelt. Eine weitere Möglichkeit ist die Zusatzausbildung zum Geprüften Bestatter. Die Voraussetzungen für diesen Zusatz sind eine einschlägige Berufsausbildung, beispielsweise zum Tischler, sowie eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem Bestattungsunternehmen. Die Zusatzausbildung ist ebenso wie die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft freiwillig.
Der Bestatter hat neben der Fortbildung zum Meister noch Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thanatopraktiker oder Kremationstechniker. Die Meisterprüfung belegt die Fähigkeiten des Bestatters und vertieft die Kenntnisse. Die Weiterbildung zum Thanatopraktiker bedeutet eine Erweiterung des Wissens sowie des Handwerks. Aufgabe eines Thanatopraktiker ist die ästhetische und hygienische Versorgung entstellter Leichname wie etwa Unfallopfer. Eine thanatopraktische Behandlung bedeutet die optische Widerherstellung beispielsweise für einen Abschied am offenen Sarg. Außerdem führen Thanatopraktiker Einbalsamierungen für Auslandsüberführungen durch und stellen Totenmasken her.

Entwicklung von Bestattungsunternehmen

Viele Bestattungsunternehmen sind aus ehemaligen Tischlereibetrieben entstanden, die Särge hergestellt haben und werden heute bereits in vierter oder fünfter Generation geführt. Das Ansehen der Bestatter hat sich im Laufe dieser Zeit stark gewandelt. Heute sind Bestatter gesellschaftlich akzeptiert und sind nicht mehr als Totengräber verschrien.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Hinweise zu Billigbestattungen.

- Interessante Informationen zu Thema Überführung.

- Jetzt über Friedhofsgebühren informieren.

Autor: Annika Wenzel – Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de