Die Verwahrung der Totenasche im Privatbereich bietet sich insbesondere für Menschen an, die sich nicht mit den üblichen Bestattungsarten anfreunden können, den Verstorbenen aber dennoch gerne bei sich haben möchten. Ob die Asche in einer Schmuckurne im Wohnzimmer verwahrt wird, die Beerdigung im eigenen Garten stattfindet, Teile der Asche in einem Amulett verwahrt werden oder die Beisetzung mit dem geliebten Haustier erfolgt; es gibt viele Varianten. Auch Verstorbene, deren Ruhezeit für die Grabstätte abgelaufen ist oder für die eine Umbettung gewünscht ist, können nachträglich eingeäschert werden.
Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Der Friedhofszwang verbietet es in Deutschland, die Asche eines Verstorbenen im Privatbereich zu verwahren. Dennoch steigt die Zahl der Menschen die eine freie Verfügung über die Totenasche wünschen in Deutschland stetig an. In anderen Ländern sind die Regelungen für den Beisetzungsort eines Verstorbenen weniger strikt. So kann man in den Niederlanden die Asche eines Angehörigen in der Urne mit nach Hause nehmen.
Die Asche kann über das Ausland nach Deutschland zurückgeschickt werden. Über diesen Weg ist es theoretisch möglich, die Asche zur freien Verfügung zu erhalten. Die Einäscherung muss dafür entweder im Ausland vorgenommen werden oder dem lokalen, deutschen Krematorium geht eine ausländische Urnenanforderung zu. Das Krematorium verschickt daraufhin die Asche ohne weitere Formalitäten ins Ausland. Manchmal wird von den lokalen Behörden allerdings der Nachweis einer Grabstätte im Ausland gefordert, um eine Bestattungserlaubnis auszustellen. Um die Asche nach Deutschland zurück zu transportieren, holen manche Angehörige diese entweder selbst im Ausland ab oder lassen sie sich vom ausländischen Bestatter per Post zuschicken. Allerdings sollte man sich darüber bewusst sein, dass es illegal ist, die Asche nicht auf dem Friedhof bestatten zu lassen. Wenn die Asche nach Deutschland zurückkehrt und eindeutig einem Verstorbenen zugeordnet werden kann, besteht das Risiko, dass von Amtsseite eine Zwangsbestattung auf Kosten der Angehörigen angeordnet wird.
Der deutsche Friedhofszwang steht seit längerem in der Debatte. Es wird immer wieder eine Lockerung der Regelungen diskutiert. In anderen Europäischen Ländern wie den Niederlanden wurde der Friedhofszwang bereits vor Jahren aufgehoben. Daher fordern auch immer mehr Deutsche die Milderung der Gesetzeslage, um die eigenen Bestattungswünsche erfüllen zu können, wenn diese nicht zugelassen sind. Auch eine wachsende Zahl von Bestattungsinstituten spricht sich für eine gelockerte Gesetzgebung aus, um die Bestattungen individueller gestalten zu können und den Bedürfnissen ihrer Kunden nachzukommen.