Stichwörter zum Thema Bestattung und Tod - kurz erklärt
A
Allerheiligen: Allerheiligen ist ein christlicher Gedenktag für die Verstorbenen, der am 1. November gefeiert wird. Meist besucht man mit der Familie zunächst eine Messe und besucht im Anschluss daran das Grab eines Verstorbenen.
Almwiesenbestattung: Die Asche des Verstorbenen wird auf einer Almwiese im Blumenmeer vergraben.
Aschenamulett: Hierbei handelt es sich um einen Anhänger, der an einer Kette meist um den Hals getragen wird. Es soll den Träger vor allem Bösen bewahren. Es wird ein geringer Teil Totenasche in den Anhänger eingearbeitet.
Aschenstreuwiese: Aschenverstreuungen erfolgen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe.
Aufbahrung: Nach der Totenschau und der Freigabe des Leichnams durch den Amtsarzt und üblicherweise nach der hygienischen Versorgung kann der Verstorbene in einem gesonderten Raum offen ausgestellt (aufgebahrt) werden. Die Aufbahrung kann zuhause, in einer Kirche, beim Bestatter oder einem Aufbahrungsraum am Friedhof stattfinden.
B
Baumbestattung: Die Totenasche wird nach der Einäscherung im Wurzelbereich eines Baumes je nach Grabstätte mit oder ohne Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt.
Brennsarg oder Feuersarg: Ein spezieller, für die Kremation geeigneter Sarg ohne Beschläge, der vollständig verbrannt werden kann.
D
Diamantbestattung: Voraussetzung hierfür ist die Einäscherung. Es wird nur ein Teil der Asche benötigt. In einem Transformation genannten Prozess wird der Kohlenstoff von der Asche getrennt. Der verbleibende reine Kohlenstoff wird nun für 4 bis 8 Wochen in einer Presse, hohem Druck und hoher Temperatur ausgesetzt. In dieser Zeit entstehen Kristalle, woraus ein Rohdiamat entsteht. Danach kann dieser in verschiedene Formen geschliffen werden. Schließlich kann der Diamant noch zertifiziert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden.
E
Erdbestattung: Bestattungsart, bei der der Leichnam in einem Erdgrab, meist auf einem Friedhof, beigesetzt wird. Gesetzlich vorgeschrieben ist, die Leiche in einem Sarg zu bestatten. Frei wählbar ist, ob der Verstorbene in einem Wahlgrab, einem Reihengrab, in einem anonymen Grab oder einem Tiefgrab beigesetzt werden soll.
Erbrecht: Das Erbrecht ist ein juristisches Teilgebiet, welches Verfügungen über Eigentum regelt. Als Vorsorgemaßnahme für den Todesfall, gibt es die Möglichkeit, ein Testament zu erstellen. In einem solchen Testament kann man schriftlich festlegen, wer im eigenen Todesfall das Eigentum erben soll.
Erbschein: Der Erbschein ist eine Urkunde, die vom Amtsgericht ausgestellt wird. Der Erbschein enthält Angaben über die Erben und deren Verfügung über das Eigentum des Verstorbenen. Der Antrag auf Erstellung eines Erbscheins wird vom Nachlassgericht erteilt.
Einäschern: Hierbei handelt es sich um das Verbrennen von Verstorbenen.
Einbalsamierung (Embalming): Es wird eine ausreichende Menge Konservierungsmittel in die Venen und Arterien sowie in den Bauch- und Brustraum eingeleitet. Es kommt vorwiegend Formaldehyd zum Einsatz.
Exhumierung: Im Strafverfahren das Ausgraben zur darauffolgenden Untersuchung von Leichen auf Anordnung der Justiz, um beim Verdacht einer strafbaren Handlung Beweis zu erheben.
F
Familiengrab: Wie das Wort schon ausdrückt, kann bei dieser Grabstätte die ganze Familie bestattet werden. Die Familiengräber haben meist eine längere Ruhezeit als Einzelgräber.
Feuerbestattung: Bestattungsart, bei der der Leichnam verbrannt wird. Übrig bleibt nur die Asche, die meist in einer Urne beigesetzt wird.
Flugbestattung: Bei der Flugbestattung handelt es sich aus einer Kombination von See und Luft. Es setzt eine Einäscherung voraus. Danach wird die Asche aus einem Helikopter über der See verstreut.
Friedhofszwang: In Deutschland muss jede Leiche und jede Totenasche auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist mit wenigen Ausnahmen (Beispielsweise hohe, geistliche Würdenträger, Seebestattung) nicht erlaubt, die Totenasche ausserhalb eines Friedhofes beizusetzen, zu verstreuen etc. Andere Länder kennen diese Restriktionen oft nicht.
G
Grabkreuz: Das Grabkreuz ist das christliche Symbol für eine Grabstätte. Es wird nach einer Beisetzung häufig übergangsweise auf eine Grabstätte gesetzt, bis der Grabstein angefertigt ist und aufgestellt werden kann.
Gruft: Eine Gruft ist eine gemauerte Grabstätte, die Särge oder Urnen aufnehmen kann. Güfte werden heutzutage nur noch selten angelegt, sie dienten früher häufig als Familiengrabstätte.
H
Haingrabstätte: Grabstätte in einen lichten parkähnlichen Bereich des Friedhofs in Form einer Rasenfläche umgeben von Büschen und Bäumen (dieser Begriff wird am Waldfriedhof Münster verwendet).
Herrichten: Vorbereiten des Leichnams zur Bestattung. Dazu gehören: Waschen und ggf. rasieren der Leiche, Einkleiden, schließen sowie fixieren des Mundes und ggf. Schminken des Leichnams.
J
Jahresseelenamt: Das Jahresseelenamt bezeichnet die katholische Messe, die ein Jahr nach einer Bestattung ausgerichtet wird. In Gedenken an den Verstorbenen nehmen die Angehörigen zunächst gemeinsam an dieser Messe teil. Anschließend findet oft ein Treffen in familiärem Rahmen statt.
K
Katafalk: Meist schwarz verhängtes Untergerüst für den Sarg zur feirlichen Aufbahrung bei Trauerfeierlichkeiten.
Kolumbarium: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Diese wird nach der Beisetzung meist mit einer Steinplatte verschlossen, die in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt. In Kolumbarien können im Gegensatz zu Urnengräbern im Erdreich, Urnen zum Einsatz kommen, die sich nicht zersetzen, sofern Platz für eine Überurne vorgesehen ist.
Kondolenzliste: Hier kann man seine Beileidsbezeugung in einer Liste (Buch) eintragen.
Kremation/Kremierung: Einäscherung des Leichnams.
Krematorium: Einäscherungsanstalt; meist kommunale Einrichtung, mit Kremierungsanlage zur Einäscherung menschlicher Leichen.
L
Leichengift: Bezeichnung für die bei der Eiweißfäulnis entstehenden biogenen Amine, die u.a. vorwiegend den Verwesungsgeruch von Leichen verursachen.
Leichenpass: Amtliches Dokument für die Überbringung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in seinem Heimatland ist ein internationaler Leichenpass erforderlich.
Leichenschau: Die Untersuchung des Leichnams zur Bestimmung der Ursache und der näheren Umstände des Todes. Die Leichenschau muss von einem Arzt durchgeführt werden. Er stellt dabei den Totenschein als amtliches Dokument aus.
Leichenstarre: Auch Totenstarre genannt, die Erstarrung der Muskulatur nach dem Tode. Sie beginnt ca. 4 bis 12 Stunden nach Eintritt des Todes und dauert ca. 48 Stunden.
Leichenwachs: Leichenwachs ist eine schmierig – fettig bis kreidig – körnige Substanz, die sich nach ca. 4-6 Wochen nach dem Tod unter Luftabschluß und feuchter Wärme bildet. Es kommt in feuchtem Lehmboden und im Wasser zu einer schnelleren Bildung. Die Bildung von Leichenwachs ist unerwünscht, weil es die Zersetzung des Leichnams unter Umständen stark verzögert.
Luftbestattung: Die Asche des Leichnams wird bei ruhiger Fahrt mit einem Heißluftballon über einem ausgewiesenem Waldgebiet in Frankreich ausgestreut.
P
Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung können vorsorglich Wünsche zu ärztlichen Behandlungsmethoden geäußert werden, falls man zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Verfügung muss schriftlich erstellt werden und sollte sich an den Grundsätzen des Bundesministeriums der Justiz orientieren. Als Ergänzung kann der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht beigefügt werden, in der zusätzlich ein Bevollmächtigter ernannt wird. Dieser darf im Falle wichtiger ärztlicher Maßnahmen Entscheidungen für den Patienten treffen.
Pultgrabmal: Pultförmig angeordnetes, schräg liegendes Grabmal, das auf nahezu allen Friedhöfen genehmigt wird, weil die Gefahr des Umstürzens durch die Bauweise nicht gegeben ist.
R
Rasengrab: Särge oder Urnen werden in einer Rasenfläche beigesetzt und die Grabstelle wird mit einer flachen und ebenerdig im Boden versenkten Namensplatte gekennzeichnet oder mit einem Grabstein versehen. Rasengräber können auch anonym sein, also ohne Kennzeichnung der Grabstätte.
Reihengrab: Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte, die der "Reihe nach", entsprechend der Abfolge der Todesfälle, belegt wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich.
S
Sechswochenseelenamt: Das Sechswochenseelenamt bezeichnet die katholische Messe, die sechs Wochen nach einer Bestattung ausgerichtet wird. In Gedenken an den Verstorbenen nehmen die Angehörigen zunächst gemeinsam an dieser Messe teil. Anschließend findet oft ein Treffen in familiärem Rahmen statt.
Seebestattung: Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben.
Steinmetz: Bei einem Steinmetz wird der Grabstein angefertigt. Viele Steinmetze bieten an, den Grabstein nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. In der Regel dauert es nach der Beauftragung einige Wochen, bis der Grabstein fertig gestellt ist. Üblicherweise wird in der Zeit bis zur Fertigstellung ein Grabkreuz an die Stelle des Grabsteins gesetzt.
R
Ruhezeit: Die Zeit, die ein Verstorbener durch die Friedhofsordnung festgesetzt, mindestens im Grab verbleiben muss.
T
Testament: Das Testament wird häufig auch als „der letzte Wille“ oder als „letztwillige Verfügung“ bezeichnet. Viele Menschen verfassen ein Testament vorsorglich, um die Verfügung über das Erbe zu regeln. Dabei kann es entweder eigenschriftlich oder öffentlich-notariell erstellt werden. Das eigenschriftliche muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden, um wirksam zu sein. Das öffentlich-notarielle Testament liest der Testator einem Notar vor, der es in einem Protokoll festhält. Anschließend wird es im Nachlassgericht zur Verwahrung eingereicht.
Thanatologie: Kunde von der Wiederherstellung des ursprünglichen Aussehens des Verstorbenen z.B. nach Unfällen, um den Angehörigen eine Aufbahrung und Abschiednahme am Sarg zu ermöglichen.
Totenmaske: Eine Totenmaske ist die vom Gesicht eines Verstorbenen genommene Abformung aus Gips oder Wachs. Sie wird meist innerhalb von 4 Stunden abgenommen.
Totenschein Amtiliches Dokument, das ein Arzt nach der Feststellung des Todes ausstellt und Hinweise auf die Todesursache gibt.
U
Überführung: Die Überführung des Verstorbenen zur letzten Ruhestätte kann erst nach Ausstellung einer Todesbescheinigung stattfinden. Sie wird im Regelfall von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt, das für den Transport geeignete Fahrzeuge besitzt und sich auch um alle Formalitäten kümmert.
Überurne: Sie wird auch Schmuckurne genannt. Die Asche des Verstorbenen wird in der Aschenkapsel aufbewahrt. Diese Aschenkapsel wird in die Überurne bzw. Schmuckurne eingesetzt. Überurnen, die in Erd- Urnengräbern bestattet werden, müssen abhängig von Friedhofsordnung oder Ländergesetz oft biologisch abbaubar sein.
Urne: Gefäss zur Aufnahme der Rückstände, die bei der Kremation des Toten entstehen.
Urnenanforderung: Schreiben eines Bestatters oder einer Grabstätte an ein Krematorium um die Totenasche eines Verstorbenen zur Beisetzung anzufordern. Auf die Urnenanforderung verschickt das Krematorium die Urne an den Anfordernden - bei größeren Entfernungen auch per Post.
Urnenstele: Urnenstelen sind säulenförmige Gebilde - meist aus Naturstein oder Beton, die freistehend oder neben anderen Stelen im Boden verankert werden und eine oder mehrere Urnen aufnehmen können. Die Urnenkammer wird nach der Beisetzung mit einer Abdeckplatte, die meist den Namen des Verstorbenen trägt verschlossen.
V
Vorsorgevertrag: Im Vorsorgevertrag regelt der Bürger mit dem Bestatter zu Lebzeiten, wie er einmal verabschiedet und wo er bestattet werden möchte. Weiterhin werden finanzielle Rücklagen gebildet, um die Bestattung in der gewünschten Form abzusichern.
Vorsorgeversicherung: Versicherung, in die in regelmäßigen Abständen Beiträge eingezahlt werden und die im Todesfall die Bestattungskosten übernimmt.
