Sonstige Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen z.B. für die Erstellung des Totenscheins, der von einem Arzt ausgestellt wird. Die Anfertigung des Totenscheins wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und liegt in der Regel zwischen 20,00 und 80,00 Euro.
Weiterhin hegen viele Angehörige den Wunsch nach einer bleibenden Erinnerung an den Verstorbenen. So können z.B. alte Bilder digitalisiert und vergrößert ausgedruckt werden, um diese bei der Trauerfeier auszustellen oder Trauergästen mitzugeben.
