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Verstreuung der Totenasche in der freien Natur

In Deutschland ist das Verstreuen der Totenasche im Wind oder in der freien Natur wegen des Friedhofszwanges bislang nicht zulässig. Dennoch ist es über Umwege auch für Deutsche möglich, diese Art der Beisetzung zu wählen, sofern diese im Ausland stattfindet. Naturverstreuungen sind beispielsweise in Spanien für Privatleute möglich. Da in Deutschland die Aushändigung der Totenasche an Angehörige nicht zulässig ist, muss die Asche allerdings zunächst ins Zielland kommen und hier liegt oft das Problem. Liegt keine Bestätigung über eine Grabstätte im Ausland vor, weigern sich manche Standesämter eine Genehmigung für die Beisetzung der Asche im Ausland auszuhändigen. Somit bleiben noch folgende Möglichkeiten:

  • Die Totenasche entweder bei einem holländischen Krematorium selbst abzuholen, Beispielsweise - Midden-Limburg in Baexem, Yarden-Slangenburg in Doetinchem oder Heerlen. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Entfernung zu diesen Orten gering ist und die Überführung des Leichnams zu diesen Krematorien deswegen nicht zu kostspielig wird. Hierbei ist zu beachten, dass laut niederländischem Bestattungsgesetz die Asche einen Monat im Krematorium verbleiben muss. Dies ist als Wartezeit zu sehen, damit die Asche nicht voreilig verstreut wird und der Betroffene den unwiderbringlichen Verlust später bereut.
  • Die Totenasche wird von einer Grabstätte oder einem Bestatter im Ausland angefordert.

Mittlerweile unterstützen viele Bestatter die Beisetzung über die oben genannten Wege auf Anfrage.

Bei der Naturverstreuung empfiehlt sich zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen.