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Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung oder Kremation genannt, wird der Verstorbene verbrannt. Die übrig gebliebene Asche wird zur weiteren Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt und auf einem Friedhof in einer Urne beigesetzt. Die Aufbewahrung oder private Verstreuung der Asche ist in Deutschland verboten. Die Bestattung unterliegt dem sogenannten Friedhofszwang. In vielen anderen Ländern ist es allerdings möglich, die Asche an Land oder in einem Gewässer verstreuen zu lassen.

Wissenswert ist, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Kosten für einen Sarg samt Innenausstattung entstehen, in dem der Verstorbene verbrannt werden soll. Gewöhnlich können Sarg, Decken, Polster etc. selbst ausgewählt werden.

Vor der Verbrennung darf allerdings kein Zweifel an der Identität des Toten und der Todesursache bestehen, da der Verstorbene nachträglich nicht mehr untersucht werden kann. Daher erfolgt vor jeder Kremation eine zweite Leichenschau, die durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen wird.