Patientenverfügung

Patientenverfügung

Sowohl im hohen Alter als auch in jungen Jahren kann es Situationen geben, in denen eine Kommunikation mit der Außenwelt nicht mehr oder nur schwer möglich ist. Ist der Gesundheitszustand kritisch, kann der Patient den Ärzten seinen eigenen Willen oftmals nicht mehr mitteilen, etwa wenn er infolge eines Unfalls oder einer Krankheit im Koma liegt. Um eine nicht gewünschte Behandlung auszuschließen empfiehlt es sich daher, die persönlichen Ansichten über eine geeignete medizinische Betreuung schon frühzeitig genau festzulegen. Dies geschieht im Rahmen einer Patientenverfügung, welche wir Ihnen kostenlos zum Download anbieten.

Inhalt der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält die genauen Vorstellungen des Verfassers vom Umfang lebenserhaltender Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, wenn er nicht mehr selbst bestimmen kann. Dabei sollten die Vorgaben und Wünsche möglichst konkret geäußert werden. Nur allgemein gehaltene Formulierungen sind nicht hilfreich. Die Patientenverfügung sollte genau regeln, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen erfolgen sollen und welche nicht. Durch das Dokument kann beispielsweise festgelegt werden, ob eine künstliche Beatmung oder eine künstliche Ernährung erfolgen soll. Eine genaue Bestimmung, welche lebenserhaltenden Maßnahmen veranlasst werden dürfen und welche unterlassen werden müssen, kann getätigt werden. Dazu gehören unter anderem Schmerzbehandlung, Transplantation, künstliche Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, Dialyse, Antibiotikagabe sowie Bluttransfusionen. In einer Patientenverfügung kann zudem der gewünschte Ort der Behandlung festgehalten werden, zum Beispiel ein Krankenhaus, Hospiz oder das eigene zu Hause. Wenn es medizinisch möglich ist, wird dem Wunsch entsprochen. Damit werden auch die Angehörigen des Patienten entlastet, die in dieser schwierigen emotionalen Situation nicht für den Patienten entscheiden müssen.

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Warum eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument zur Vorsorge. Relevant ist sie für extreme medizinische Umstände – oftmals in der Intensivmedizin – in denen der eigene Wille nicht mehr gebildet oder artikuliert werden kann. Zudem kann in der Intensivmedizin häufig nicht klar vorhergesagt werden, welche Auswirkungen medizinische Maßnahmen haben. Oder ob sie das gewünschte Ergebnis, sprich Gesundung oder zumindest eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes, wirklich erbringen. Durch die Patientenverfügung kann der Verfasser Verantwortung für diese Folgen übernehmen und auf diese Weise vor allem seine Familie entlasten. Denn der Verzicht auf bestimmte Maßnahmen kann unter Umständen bedeuten, das eigene Leben zu verkürzen. Es können aber auch Situationen vermieden werden, in denen der Patient dauerhaft und komplett abhängig von medizinischen Geräten und intensiver Pflege ist. Diese sehr persönliche Entscheidung bezüglich der gewünschten Behandlung hängt von den eigenen Wertvorstellungen oder auch den religiösen Anschauungen ab. Diese können einer Patientenverfügung beigelegt werden. So können in schwierigen Situationen, die in dieser Form nicht in dem Dokument genannt werden, Entscheidungen getroffen werden, die dem Patientenwillen am ehesten entsprechen würden. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, muss der Wille des Patienten ermittelt werden. In dem Fall entscheidet ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer über die gewünschten Vorkehrungen, die ergriffen werden. Dieser darf nicht nach den eigenen Wertvorstellungen urteilen, sondern nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten.

Form einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung in Schriftform, die mit einer Unterschrift des Verfassers oder mit einem vom Notar beglaubigten Handzeichen versehen sein muss. Außerdem muss das Dokument ohne Druck von Außen verfasst werden. Die Erklärung kann jederzeit formlos widerrufen oder verändert werden. Um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung noch den eigenen Wünschen entspricht, sollte diese in regelmäßigen Abständen bestätigt oder erneuert werden. Die Angaben sind für den behandelnden Arzt verpflichtend. Nur Anordnungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen – zum Beispiel Wünsche, die eine aktive Sterbehilfe bedeuten würden – sind für den Arzt nicht bindend. Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, eine Patientenverfügung zu verfassen. Das Verfassen einer Verfügung kann auch nicht zur Bedingung bei einem Vertragsabschluss, etwa bei einem Altersheimplatz, gemacht werden. Sie ist eine rein persönliche Entscheidung.

Andere Formen der Vorsorge

Ergänzend zur Patientenverfügung können andere Dokumente verfasst werden, um umfassend vorzusorgen. Dazu gehören vor allem die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Die bestellten Bevollmächtigten und Betreuer müssen sich ebenfalls an die Patientenverfügung halten. Ihre Aufgabe ist es, die gewünschten Anordnungen durchzusetzen. Optimalerweise sollte sowohl mit einer Patientenverfügung als auch mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht für die Zukunft vorgesorgt werden. Hinweise auf andere Verfügungen und Vollmachten können in Patientenverfügungen aufgenommen werden. Ein verwandtes Thema ist außerdem die Organspende. Sie ist in seltenen Fällen möglich, wenn die Hirntätigkeit bereits erloschen ist, das Herz-Kreislauf-System aber noch künstlich aufrechterhalten wird. Durch den Hirntod, der somit bereits eingetroffen ist, werden Menschen für tot erklärt. Dafür ist die explizite Zustimmung des potenziellen Spenders nötig, die durch einen Organspendeausweis dokumentiert wird. Ein Vermerk in der Patientenverfügung ist ebenfalls möglich.

Angebot an Patientenverfügungen im Internet

Nur bei wenigen Anbietern ist eine kostenlose Patientenverfügung zu erhalten. Zwar stellen viele Anbieter im Internet eine Patientenverfügung zum Ausdrucken bereit, allerdings ist dieses Angebot meist kostenpflichtig. Bestattungsplanung.de bietet eine kostenlose Patientenverfügung zum Download an. Eine solche Verfügung sollte nach dem Ausfüllen an einem Ort hinterlegt werden, an dem sie im Bedarfsfall schnell gefunden werden kann. Empfehlenswert ist das Hinterlegen mehrerer Exemplare, beispielsweise bei Angehörigen oder einem Arzt. Wurde einer Person eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte diese ebenfalls ein Exemplar der Patientenverfügung erhalten.

Patientenverfügung als Online-Formular

Gerne können Sie unsere kostenlose Patientenverfügung nutzen. Diese bieten wir Ihnen in zwei Formen an. Erste Möglichkeit ist ein Online-Formular. Dieses können Sie direkt am PC ausfüllen. Nach dem Ausfüllen kann das Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser Service ist kostenlos und orientiert sich an den Grundsätzen und Formulierungen des Bundesministeriums der Justiz. Hier finden Sie das Online-Formular.

Patientenverfügung zum kostenlosen Download

Patientenverfügung

Eine zweite Möglichkeit, die wir Ihnen anbieten, ist das direkte Herunterladen eines Musters für eine Patientenverfügung im PDF-Format. Der Aufbau und die Formulierungen dieser Vorlage orientieren sich an den Vorgaben und Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz. Das Dokument können Sie auf Ihrem PC abspeichern, ausdrucken und bequem zu Hause ausfüllen. Die Möglichkeit zum kostenlosen Download finden Sie hier. Bestattungsplanung.de stellt Ihnen außerdem weitere Muster-Dokumente für die Vorsorge zur Verfügung, zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht oder eine Bestattungsverfügung.

Weitere hilfreiche Informationen:

Autor: Martin Scholz - Bildquellen: © iStockphoto (oben), © C. Sollmann, Bestattungen.de (unten)


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