
Die Luftbestattung zählt zu den Naturbestattungen und ist eine Alternative zu den üblichen Bestattungsarten. Bei der Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen aus der Luft verstreut. Dies kann aus einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Heißluftballon geschehen. In Deutschland ist die Verstreuung der Asche nur über der Nord- und Ostsee erlaubt und darf nur erfolgen, wenn der Verstorbene eine Bindung zur See nachweisen kann. Im europäischen Ausland kann eine Luftbestattung hingegen beispielsweise auch über einer Almwiese (wie in der Schweiz) oder über den Wäldern stattfinden, was zum Beispiel in Frankreich angeboten wird.
Bei der Luftbestattung wird der Leichnam zunächst der Kremation zugeführt. Die Asche des Verstorbenen wird anschließend durch ein das gewählte Flugmittel über den Ort der geplanten Verstreuung geflogen. Ist der Ort erreicht, wird die Asche dort in den Wind gestreut. Die Angehörigen des Verstorbenen können an dem Flug teilnehmen, allerdings ist die Zahl der Teilnehmer je nach Flugmittel begrenzt.
Um eine Luftbestattung durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Verstorbene diese Bestattungsart ausdrücklich gewünscht hat. Es empfiehlt sich daher, bereits zu Lebzeiten eine Verfügung zu verfassen, in der dieser Wille niedergeschrieben steht. Für diese Bestattungsart ist in jedem Falle eine Genehmigung von amtlicher Seite aus erforderlich.
Wie auch bei der Patientenverfügung empfiehlt es sich, die Erklärung von mindestens einer weiteren Person bestätigen zu lassen, damit keine Zweifel an der Echtheit der Luftbestattungsverfügung aufkommen. Zudem ist es sinnvoll, die Verfügung im Abstand von zwei bis drei Jahren erneut zu unterzeichnen, um dem bestehenden Wunsch nach dieser Bestattungsart weiterhin Gültigkeit zu verleihen.
Ein Muster für eine Luftbestattungsverfügung finden Sie hier.
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