Das Erbrecht umfasst mehrere Teilbereiche. Die Erbschaftssteuer regelt die Abgaben auf den Nachlass. Das Erbschaftssteuergesetz in Deutschland unterlag in den letzten zwei Jahren mehrerer Reformen. Einen groben Überblick über die aktuellen Freibeträge gibt der folgende Text. Die Geschichte der Erbschaftssteuer reicht bis in die Zeit vor Christi Geburt zurück. Besonders im römischen Kaiserreich wurde auf bewegliches Kapital eine Erbschaftssteuer von ca. 4 Prozent erhoben. Im Mittelalter wurde die Erbschaftssteuer dagegen kaum praktiziert. Erst das preußische Erbschaftssteuergesetz 1873 legte den Grundstein für die heute angewendete Gesetzgebung.
Die Erbschaftssteuer ist auf dem Vermögenszuwachs von Todes wegen begründet. Das bedeutet, dass sich das eigene Vermögen durch eine Erbschaft erhöht. Wie bei der Lohnsteuer oder der Abgabepflicht für Immobilieneinnahmen wird auch bei einer Erbschaft eine Ausgleichszahlung an den Staat verlangt.
Bei der Berechnung der Steuerhöhe spielt der Familiengrad eine entscheidende Rolle. Er regelt die Freibeträge. Das sind die Beträge an zusätzlichen Vermögen, die unversteuert bleiben. Eine Gegenüberstellung der Freibeträge in Bezug auf den Familiengrad kann der folgenden Übersicht entnommen werden (Stand 1.Januar 2010);
Zusätzlich bleiben eigen genutzte Immobilien für den Ehepartner bzw. den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder des Verstorbenen von der Erbschaftssteuer befreit. Da viele Faktoren für die Berechnung der Abgabenhöhe betrachtet werden müssen, empfiehlt es sich, im Vorfeld genauere Informationen bei einem Notar oder Anwalt für Erbrecht einzuholen, da das Erbrecht und die Erbschaftssteuer individuell geprüft werden sollten. Aufgrund des Umfangs des Erbschaftssteuergesetzes wird hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.