
Wenn eine finanzielle Bestattungsvorsorge getroffen werden soll, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Die Bestattungsvorsorge sichert die gewünschte Durchführung der eigenen Bestattung, da für den Fall des Ablebens eine bestimmte Summe für die Bestattung zur Verfügung steht. Möglichkeiten, die zur Wahl stehen, sind das Anlegen von Geld auf einem Sparkonto, der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags oder eine Sterbegeldversicherung. Auch für die Grabpflege können bereits zu Lebzeiten Vorsorgeverträge mit Friedhofsgärtnereien abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag gilt über den Tod hinaus und kann nicht von Erben angetastet werden.
Ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Dabei wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, der für die Bestattungsvorsorge bei dem gewählten Bestattungsinstitut zur Verfügung steht. Diese Variante hat den Vorteil, dass mit dem Bestatter im Rahmen der Vorsorge bereits die individuelle Bestattung geplant werden kann. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen daher von der Aufgabe entbunden, sich selbst Gedanken über die möglichen Wünsche des Verstorbenen machen zu müssen. Die einzige Aufgabe der Hinterbliebenen ist es, den Bestatter im Sterbefall zu kontaktieren. Der Unterzeichner erhält mit dem Bestattungsvorsorgevertrag zudem die Gewissheit, dass seine Bestattung so gestaltet wird, wie er es sich gewünscht hat.
Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag besteht immer das Risiko des Verlusts des Geldes. Dies ist etwa bei einer Insolvenz oder beim Tod des Bestatters möglich. Empfehlenswert ist in diesem Fall das Hinterlegen der Geldbeträge auf einem Treuhandkonto als Vorsorge für die eigene Bestattung. Dies sichert im Falle einer Insolvenz des beauftragten Bestattungsunternehmens das eingezahlte Guthaben. Auch wenn es dazu kommen sollte, dass der Einzahlende zum Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) wird, bleibt das Geld unter gewissen Umständen unangetastet. Dies ist jedoch im Einzelfall unterschiedlich. Interessenten für Bestattungsvorsorgeverträge sollten dies im Vorfeld erfragen. Auch wenn ein Pflegefall eintritt, ist das Geld gesichert. Die Gesetzgebung sieht vor, dass zunächst das Privatvermögen des zu pflegenden Menschen verbraucht werden muss, bevor der Staat die Kosten trägt. Die meisten seriösen Bestatter bieten von sich aus die Treuhandkonten an. Diese Variante sollte bei Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrags vorgezogen werden.
Eine dritte Möglichkeit der Bestattungsvorsorge ist eine Sterbegeldversicherung, eine lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Versicherungssumme ist sehr gering, sie beträgt meist etwa 2.500,- Euro bis 5.000,- Euro. Die Sterbegeldversicherung soll häufig dann eine angemessene Beerdigung sichern, wenn keine Hinterbliebenen mehr vorhanden sind. Aufgrund der niedrigen Versicherungssumme wurden solche Lebensversicherungen früher auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Anbieter solcher Sterbegeldversicherungen für die Bestattungsvorsorge sind meist sogenannte Sterbekassen. Diese sind kleinere Versicherungsunternehmen, die diese Art der Versicherung bereits seit Jahren anbieten. Aber auch bei größeren Versicherungen können Vorsorgeverträge abgeschlossen werden.
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