
Oft tritt der Tod eines Menschen unerwartet und plötzlich ein. Da in kurzer Zeit für eine Bestattung aufgekommen werden muss, können zusätzlich zur emotionalen Belastung auch finanzielle Probleme für die Angehörigen entstehen. In einigen Fällen standen Hinterbliebene bis zum Tod in finanzieller Abhängigkeit von der verstorbenen Person. Zusätzlich können die Konten des Verstorbenen von den Banken gesperrt werden. Dies tritt häufig dann ein, falls die Erbfolge der Angehörigen geklärt werden muss. Damit nach dem Tod die Konten von Angehörigen genutzt werden können, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten eine Bankvollmacht einzuräumen.
Die Bankvollmacht kann an eine oder mehrere Vertrauenspersonen erteilt werden. Dies ist ratsam, da es passieren kann, dass eine der ernannten Bevollmächtigten aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit hat, die Bank aufzusuchen. In der Regel wird die Vollmacht für die Konten an die Lebensgefährten oder Ehepartner überschrieben. Sie kann aber auch an weitere nahestehende Verwandte oder Freunde ausgestellt werden. Die benannten Personen sollten im Sinne des Verfassers handeln. Daher sollten die Bevollmächtigten sorgfältig ausgewählt und mit diesen der Wunsch der Vollmacht für die Vorsorge besprochen werden.
Die Bankvollmacht kann auch vor dem Todesfall des Verfassers Gültigkeit besitzen. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, falls der Verfasser gesundheitlich eingeschränkt ist oder seinen Willen nicht mehr explizit äußern kann. Auch zu diesem Zweck kann eine Bankkontenvollmacht erteilt werden. Die Bankvollmacht sollte im Beisein eines Zeugen von beiden Seiten unterschrieben werden. Zudem ist es ratsam einen Notar zu beauftragen. Einige Banken können eine Unterschrift in Anwesenheit eines Bankangestellten verlangen. Daher sollten sich Angehörige im Vorfeld mit der Bank in Verbindung setzen, um sich über die jeweiligen Regelungen zu informieren.
Sollte bereits eine Vorsorgevollmacht verfasst worden sein, die den Zugriff auf Bankkonten mitregelt, ist eine gesonderte Bankvollmacht meist nicht notwendig. Allerdings erkennen manche Banken Vorsorgevollmachten nicht ohne weiteres an. Daher kann es notwendig sein, bei der Bank eine entsprechende Vollmacht zu hinterlegen.
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