Leichentransport ins Ausland
Zur Überführung eines Verstorbenen ins Ausland wird ein Leichenpass in mehrsprachiger Form benötigt, der vom zuständigen Standesamt auf Antrag ausgestellt wird. Die Kosten für die Ausstellung liegen je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 20 und 120 Euro.
Zur Antragstellung wird in der Regel folgendes benötigt:
- Sterbeurkunde
- Totenschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch den Bestatter
- Ärztliche Bescheinigung, dass gegen die Überführung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Bescheinigungen dieser Art, werden vom Krankenhaus, der Gerichtsmedizin oder dem Gesundheitsamt ausgestellt
- Bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder wenn die Leiche unbekannt ist: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
- Evtl. Einbalsamierungsbescheinigung
Besonders zu beachten für Überführungen in die Schweiz: Soll der Verstorbene in der Schweiz beigesetzt werden, so wird für die Überführung eine Bewilligung der Bestattung durch die Gemeinde des Bestattungsortes benötigt.
