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Übersicht Sonderurlaub: Behördengang während der Arbeitszeit

Gesetzlich sind Ansprüche auf Sonderurlaub nur grob geregelt. In vielen Situationen ist zwar üblich, dass Arbeitgeber den Angestellten bei Lohnfortzahlung freistellen, dies ist jedoch nicht selbstverständlich. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie Situationen aufgelistet, bei denen Sonderurlaub grundsätzlich möglich ist. Genauere Regelungen finden sich in den jeweiligen Arbeits- und Tarifverträgen oder sollten im Dialog mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Situation:
Ja
Nein
Behördengänge
X
Bewerbungsgespräch
X
Ferien
X
Geburt
X
Geburtstag
X
Gerichtstermin
X
Hausrenovierung
X
Hochzeit
X
Krankheit des Kindes
X
Pflege naher Angehöriger
X
Sterbefall
X
Umzug
X
Unfall
X
Verkehrsstörung
X

Anmerkungen: Bei den meisten Situationen wird in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen Sonderurlaub gewährt. So muss beispielsweise der Behördengang nur während der Arbeitszeit möglich sein. Die Freistellung für einen Gerichtstermin gilt nur für die Dauer des Termins. Ein Umzug muss dienstlich begründet sein, damit Sonderurlaub möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sonderurlaub bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.