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Totenschein: Wie komme ich an den Totenschein?

Bei einem Todesfall muss die Todesursache zweifelsfrei festgestellt werden. Dies kann nur von einem Arzt vorgenommen werden, der den Körper des Verstorbenen auf Anzeichen des Todes untersucht. Erst wenn der Tod zweifelsfrei festgestellt wurde, darf der Arzt den Verstorbenen für tot erklären. Daraufhin wird vom Arzt ein Dokument ausgefüllt, das als sogenannter Totenschein bezeichnet wird. Dieses Dokument wird benötigt um beispielsweise die Bestattung organisieren und durchführen zu können. Meist legt der beauftragte Bestatter die Kosten für den Totenschein bei der Abholung des Leichnams zunächst aus.

Inhalte des Totenscheins

Die Form des Totenscheins variiert sehr stark von Bundesland zu Bundesland. Generell ist der Totenschein in zwei Abschnitte gegliedert, einen vertraulichen und einen nicht vertraulichen Teil. Der nicht vertrauliche Teil beinhaltet Angaben zur Person des Verstorbenen, wie Name, Adresse und Geburtstag. Zudem kommen Angaben zum begutachtenden Arzt und Daten zum Todeszeitpunkt und Sterbeort hinzu. Im vertraulichen Teil werden Angaben zu den Todesumständen abgebildet, etwa die mögliche Todesursache. Zudem muss der Arzt im vertraulichen Teil begründen, warum er den Verstorbenen zweifelsfrei als tot klassifiziert hat.

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Nutzen des Totenscheins

Mit dem Totenschein kann unter anderem die Sterbeurkunde beantragt werden. Diese wird benötigt um beispielsweise Versicherungen und Renten, beziehungsweise die Wohnung des Verstorbenen, abzumelden. Zudem ist der Totenschein ein wichtiges Dokument für die Erhebung von offiziellen Statistiken, beispielsweise über Sterberaten. Für das Gesundheitsamt ist das Dokument dann besonders wichtig, wenn die Todesursache des Verstorbenen eine ansteckende Krankheit war. Daraufhin können Maßnahmen ergriffen werden, die den Ausbruch einer Epidemie verhindern. Sollte der Todesfall auf eine unnatürliche Ursache, etwa ein Gewaltverbrechen, zurückzuführen sein, so wird der Totenschein an die Gerichtsmedizin weitergeleitet.

Kosten des Totenscheins

Die Gebühren, die ein Arzt für die Ausstellung des Totenscheins erheben darf, sind in der Gebührenordnung für „rzte (GO„) festgesetzt. Zudem dürfen auch Fahrkosten berechnet werden, die je nach Entfernung und Tageszeit höher ausfallen können. Diese müssen allerdings für den einfachen Weg berechnet werden, demzufolge nur für die Hinfahrt zum Sterbeort. Die Grundgebühr des Totenscheins beträgt für „rzte 33,51 Euro. Krankenhäuser verlangen in der Regel etwas mehr, da diese die eventuelle Kühlung des Leichnams mit einbeziehen. Die Kosten sollten aber 80,- Euro nicht überschreiten. In der Regel übernimmt das ausgewählte Bestattungsinstitut zunächst die Kosten für den Totenschein. Später werden die Gebühren separat mit den Bestattungskosten abgerechnet.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Nützliche Informationen zum Thema Hospize.

- Hinweise, welche Dokumente und Formalitäten benötigt werden.

- Eine praktische Übersicht zu den ersten Schritten im Todesfall.