
In vielen Lebensbereichen hat sich die Kleiderordnung in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Ob beim Anwalt, im Konzert oder auf der Arbeit: Jeans und T-Shirts sind vielerorts kein Tabubruch mehr. Trauerfeiern und Beerdigungen sind jedoch ein Bereich, in dem in dieser Hinsicht Zurückhaltung nach wie vor angebracht ist. In unseren Breitengraden dominieren noch immer dunkle und unauffällige Farben. Schwarz wird dabei als ein Zeichen der Trauer gesehen. Eine Beerdigung ist in Deutschland kein Anlass um sich zu präsentieren. Daher ist ein dezentes Erscheinungsbild in den meisten Fällen die angemessene Kleidung für die Beerdigung.
Bei der Auswahl der Kleidung für eine Beerdigung sollte trotz eigener Vorlieben nie vergessen werden, dass es zu diesem Anlass nicht um die eigene Selbstdarstellung geht, sondern darum, durch angemessene Kleidung und angepasstes Verhalten dem Verstorbenen Respekt zu zollen. Auch die trauernden Angehörigen schätzen es, wenn sie sehen, dass ein Gast seine Kleidung für die Trauerfeier oder die Bestattung mit Sorgfalt gewählt hat. Dies ist auch ein Signal, dass die eigenen Belange und Vorlieben für diesen Tag dem traurigen Anlass untergeordnet werden.
In Deutschland ist es allgemein üblich, zu einer Beerdigung am Grab überwiegend schwarze, oder zumindest dunkle Bekleidung zu tragen. Auch Schuhe, Strümpfe und Krawatte sollten dunkle Töne haben. Das Hemd oder die Bluse unter der Jacke darf als Kontrast weiß sein. Vermieden werden sollten nach wie vor Kopfbedeckungen wie Mützen und Kappen, kurze Ärmel und insbesondere kurze Hosen. Auch auf das Tragen von Jeans sollte verzichtet werden. Wie auch beim Kirchgang ist es für Männer üblich, bei Beerdigungszeremonien ihre Kopfbedeckung abzunehmen.
Generell gilt bei der Trauerfeier, der Beisetzung und beim Leichenschmaus die Maxime: weniger ist mehr. Insbesondere auffälliger oder bunter Schmuck kann von den trauernden Hinterbliebenen als unerwünschter Ausdruck der Selbstdarstellung angesehen werden. Es ist daher ratsam, Schmuck nur sehr dezent anzulegen.
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