Hier können Sie die gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes Thüringen zu Bestattungen nachlesen. Der Gesetzestext liegt in der Fassung vom 19. Mai 2004 vor.
Das Bestattungsgesetz teilt sich in sechs Abschnitte. Der erste Abschnitt befasst sich mit den allgemeinen Bestimmungen. Im zweiten Teil werden in Leichenwesen I unter anderem Regelungen der Leichenschauen dargelegt. Leichenwesen II umfasst beispielsweise Bestimmungen zur Sektion einer Leiche. Der dritte Abschnitt bestimmt Richtlinien zum Bestattungswesen. Das Friedhofswesen wird im vierten Bereich geregelt. Danach folgt ein Abschnitt zu gemeinsamen Bestimmungen. Abschließend werden Übergangs- und Schlussbestimmungen dargelegt.