Im Folgenden können Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes Schleswig-Holstein zum Thema Leichenwesen nachlesen. Die Landesverordnung über das Leichenwesen liegt in der Ausführung vom 30. November 1995 vor.
Die Landesverordnung wird in zwei Abschnitten dargestellt. Der erste Teil mit der Bezeichnung Leichenwesen I befasst sich unter anderem mit allgemeinen Bestimmungen und der Durchführung von Leichenschauen. Im Abschnitt Leichenwesen II finden Sie unter anderem Regelungen zur Beförderung und Versorgung von Leichen.