Im Bundesland Sachsen werden Vorschriften über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen im Sächsischen Bestattungsgesetz geregelt. Es liegt in der Fassung vom 08. Juli 1994 vor.
Das Bestattungsgesetz ist in vier Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt umfasst das Friedhofswesen. Der zweite Teil trifft Bestimmungen über das Leichenwesen I, wie das Bestimmungswesen. Leichenwesen II beinhaltet unter anderen Regelungen zu Leichenschauen. Danach folgen Regelungen zum Bestattungswesen und abschließend werden Ordnungswidrigkeiten, Ermächtigungen und Schlussbestimmungen erläutert.