Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden Verordnungen über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Bestattungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz liegt in den Fassungen vom 05. Februar 2002 vor.

Das Bestattungsgesetz ist in fünf Abschnitte eingeteilt. Im ersten Abschnitt werden die allgemeinen Vorschriften geregelt. Der zweite Teil befasst sich mit dem Leichenwesen. Im dritten Abschnitt wird der Bereich des Bestattungwesens behandelt, zu dem auch Regelungen zu Bestattungsarten gehören. Danach werden die Bestimmungen zum Friedhofswesen gegeben. Im abschließenden Teil sind Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften geregelt.

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