Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden Verordnungen über das Friedhofs- und Bestattungswesen per Gesetz geregelt. Dieses Gesetz liegt in der Fassung vom 04. Juni 2003 vor.

Das Bestattungsgesetz ist in vier Abschnitte unterteilt. Der erste Teil befasst sich mit dem Friedhofswesen. Der zweite Abschnitt enthält Bestimmungen zum Bestattungswesen, hier werden unter anderem die Bestattungsarten dargestellt. Danach folgt ein Bereich der die Regelungen zu der Beförderung von Toten betrifft. Abschließend werden Ergänzende Vorschriften bestimmt.

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