Im Bundesland Niedersachsen werden Vorschriften über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Niedersächsischen Bestattungsgesetz geregelt. Es liegt in der Fassung vom 08. Dezember 2005 vor.
Das Gesetz teilt sich in drei Bereiche auf. Der erste Teil betrifft den Bereich des Leichenwesens. Im zweiten Abschnitt werden Regelungen zum Bestattungswesen getroffen, dies beinhaltet unter anderem die verschiedenen Bestattungsarten. Im abschließenden Teil werden Bestimmungen zum Friedhofswesen und den Schlussbestimmungen dargelegt.