Regelungen über das Leichen,- Bestattungs,- und Friedhofswesen sind im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Bestattungsgesetz verankert. Dieses liegt in der Fassung vom 3. Juli 1998 vor.
Das Bestattungsgesetz ist in fünf Bereiche unterteilt. Der erste Abschnitt umfasst Gesetze zum Leichenwesen. Im zweiten Teil folgen Regelungen zum Bestattungswesen, welche unter anderem mögliche Bestattungsarten beinhalten. Im dritten Abschnitt werden Bestimmungen zum Friedhofswesen dargelegt, die beispielsweise die Ruhezeiten im Grab betreffen. Danach folgen gemeinsame Vorschriften und abschließend werden die Übergangs- und Schlußvorschriften bestimmt.