Im Folgenden können Sie die gesetzlichen Bestimmungen der Hansestadt Hamburg zum Thema Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen nachlesen. Dieses Gesetz liegt in der Ausführung vom 14. September 1988 vor.
Das Bestattungsgesetz ist gegliedert in fünf Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst den Bereich des Leichenwesens. Danach folgt ein Teil zum Bestattungswesen, in dem Bestimmungen wie die Bestattungspflicht geregelt sind. Der Bereich zum staatlichen Friedhofwesen I betrifft beispielsweise Regelungen zum Geltungsbereich. Der Bereich zum staatlichen Friedhofswesen II umfasst unter anderem Bestimmungen zur Grabpflege. Anschließend folgt ein Abschnitt über Friedhöfe anderer Träger und im letzten Teil werden die Überleitungs- und Schlussvorschriften dargelegt.