Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg werden Vorschriften über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Brandenburgischen Bestattungsgesetz geregelt. Es liegt in der Fassung vom 07. November 2001 vor.

Das Gesetz ist in sechs Abschnitte unterteilt. Zu Beginn wird Allgemeines zum Betreff geregelt. Der zweite Teil befasst sich unter anderen mit der Leichenschau im Abschitt Leichenwesen I und mit klinischen Sektionen im Bereich Leichenwesen II. Der Abschnitt drei regelt das Bestattungswesen. Im vierten Teil werden die Bestimmungen zum Friedhofswesen dargestellt. Danach folgen die gemeinsamen Vorschriften und abschließend werden Übergangs- und Schlussvorschriften ergänzt.

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