Die Regelungen bezüglich des Leichen- und Bestattungswesens sind im Bundesland Berlin im Bestattungsgesetz verankert. Dieses liegt in der Fassung vom September 2004 vor.
Das Gesetz ist in fünf Bereiche unterteilt. Der erste Teil befasst sich mit dem Anwendungsbereich des Bestattungswesens. Die Handhabung des Bereichs Leichenschau wird im zweiten Abschnitt geregelt. Der dritte Teil umfasst den Bereich zur Behandlung und Beförderung von Leichen. Danach folgt ein Abschnitt mit Regelungen zur Bestattung. Abschließend befasst sich der fünfte Teil mit den Schlussvorschriften.