Hier können Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes Baden-Württemberg zum Thema Bestattungen nachlesen. Das Gesetz liegt in der Fassung vom 24. März 2009 vor.
Das Gesetz ist in vier Bereiche aufgeteilt und beginnt mit dem Abschnitt Friedhofswesen, welcher sich unter anderem mit den Vorschriften für Grabstätten und mit der Unterhaltung von Bestattungsplätzen befasst. Der Abschnitt des Leichenwesens I beinhaltet die Bestimmungen zum Umgang mit Leichen und der Abschnitt Leichenwesen II bezieht sich auf die Bestattung und Ausgrabung von Leichen. Danach folgt ein Teil über Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften. Abschließend sind die Übergangs- und Schlussbestimmungen im Gesetzestext dargestellt.