Anonyme Erdbestattung

Wie bei der üblichen Erdbestattung werden die Verstorbenen bei der anonymen Erdbestattung in einem Sarg beigesetzt. Allerdings erhält die Grabstelle keinen Grabstein oder eine sonstige spezielle Kennzeichnung. Der Sarg wird anonym unter einer Rasenfläche beigesetzt. Manche Friedhöfe stellen allerdings eine zentrale Tafel mit den Namen der Verstorbenen auf. Den Angehörigen muss bei der anonymen Erdbestattung in einem Gemeinschaftsfeld bewusst sein, dass es keinen direkten Ort gibt, an dem ein Gedenken möglich ist. Manche Friedhöfe bieten jedoch die Möglichkeit an, ein anonymes Einzelgrab mit einer unbeschrifteten Steinplatte zu verschließen.

Hinweise zur anonymen Erdbestattung

Das Begleiten des Sarges zum Grab ist im Rahmen der anonymen Erdbestattung nicht üblich. Eine Trauerfeier ist im Vorfeld der Beisetzung allerdings möglich. Anders ist dies bei der sogenannten halbanonymen Bestattung. Die Hinterbliebenen können dabei zusätzlich an der Beisetzung, die auch Beerdigung genannt wird, teilnehmen. Sie sind nach der Bestattung die Einzigen, die die genaue Beisetzungsstelle erfahren, da eine spezielle Kennzeichnung der Grabstelle auch bei der halbanonymen Erdbestattung nicht vorhanden ist.

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Wahl des anonymen Erdgrabes

Die anonyme Erdbestattung wird oft gewählt, wenn es entweder keine Angehörigen mehr gibt oder die verstorbene Person schon zu Lebzeiten verfügt hat, ohne eine Trauerfeier und ohne Kennzeichnung des eigenen Grabes beerdigt werden zu wollen. Die anonyme Erdbestattung kann auch als Sozialbestattung gewählt werden. Insgesamt ist die anonyme Erdbestattung eine eher selten genutzte Form der Bestattung.

Bepflanzung und Grabpflege

Eine Bepflanzung des Grabes ist weder bei der halbanonymen noch bei der anonymen Erdbestattung möglich. Üblicherweise wird auf der Grabstelle nach der Beerdigung durch den Friedhofsträger Rasen gesät. Man spricht in diesem Fall auch von einem Rasengrab oder von der grünen Wiesen. Der jeweilige Träger übernimmt für die Ruhezeit des Verstorbenen selbst die Pflege der Anlage. Die Kosten werden beim Erwerb der Grabstelle für die gesamte Zeit beglichen.

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